Ladestation zeitlich begrenzt

  • Ich interpretiere das Schuld genau so.


    Sinn ergibt es natürlich keinen, im Gegenteil. Das Auto steht wohl eher nachts zum laden am der Säule als zwischen 8 und 18 Uhr. Einzig wenn in der Nähe vielleicht Arbeitsplätze sind, wäre es sinnvoll, diese Zeit für E Autos zu reservieren.


    Edit: dann ist aber die Begrenzung auf vier Stunden Schwachsinn.


    Edit 2: wie wäre folgendes:


    2 exklusive E-Auto-Parkplatze. Punkt. Von 8-18 aber maximal 4 Stunden lang mit Parkscheibe.
    Ergo: außerhalb der Zeiten auch nur E-Autos, aber ohne Beschränkung.


    Wie dem auch sei. Nicht eindeutig und auf den ersten Blick erkennbare Schilder sind scheiße.

    - IONIQ Hybrid - | - Style - | - aurora silver -

  • Schilder sind in Deutschland immer von oben nach unten zu lesen (sollte zumindest so sein). Zusatzschilder (weiß mit schwarzem Rand) gelten aber immer nur für das direkt darüber angebrachte
    (siehe Urteil Bundesverwaltungsgericht)


    - 2 Parkplätze
    ^ Nur für E-Autos
    ^ Nur in der Zeit von 6:00-18 Uhr
    ^ Nur vier Stunden


    Also: Ja, ab 18 Uhr darf da jeder bis 6:00 Uhr durchgehend parken. Von 6:00 bis 18:00 Uhr nur E-Autos, vier Stunden mit Parkscheibe. Ist doch sofort ersichtlich :D

  • Leider alles (teilweise) falsch. 8o


    Richtig ist:


    So beschilderte Parkplätze sind Sonderparkplätze für E-Kfz. Auf ihnen dürfen ausschließlich E-Kfz parken. Für sogenannte Verbrenner gilt auf solchen Parkflächen ein Parkverbot.
    E-Kfz dürfen nur mit Auslegung der Parkscheibe höchstens vier Stunden dort parken, weil auch an den Ladesäulen einer Vielzahl von Elektroautos das Aufladen ermöglicht werden soll. Außerhalb der angegebenen Bewirtschaftungszeit „8-18 h“ dürfen sie jedoch zeitlich unbegrenzt und deshalb ohne Parkscheibe parken.


    PS: insofern lag @komp mit edit2 richtig!


    Und hier auch noch meine Quelle:
    Sonderparkplätze für E-Kfz
    Musste auch erst mal googeln... ;)

    - fahre seit 13.12.16 einen Ioniq Hybrid Premium (Polar White) -

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  • Es wäre schön, wenn das so ist, aber alle Texte die ich dazu gelesen habe sehen das eben so wie ich es oben geschrieben und mit Quelle hinterlegt habe. Was aktuelles aus 2017 habe ich leider nicht gefunden und aber eben auch keine Gesetzesänderung. Ich lasse mich aber gerne belehren ;)


    Das Zusatzschild 1010-66 regelt wohl inzwischen offiziell die Beschilderung von E-Parkplätzen. Dennoch können alle Schilder und Zusatzschilder durch darunter angebrachte Zusatzschilder in der Geltung oder Geltungsdauer eingeschränkt werden. Soll heißen: Alle Schilder (auch weiße) können durch darunter hängende weiße Schilder eingeschränkt oder aufgehoben werden. Und wie gesagt: Ein weißes Schild gilt immer für das Schild darüber. Daher ist die Parkdauer mit Parkscheibe 4 Stunden in der Zeit von 6-18 Uhr.


    Nochmal: Ich finde sowas auch vollkommen bekloppt. Wie soll ich den Herren von der Trachtengruppe (nett gemeint) denn erklären, dass sie den Verbrenner bitte abschleppen lassen sollen, wenn solche Schilderkonstrukte bestehen.

  • Ich denke die beiden unteren Schilder wurden falsch aufgehängt.


    Denn das 08-18 Uhr Schild soll eigentlich die Parkscheibe auf diese Zeit einschränken.

    Ioniq Electric Premium Aurora Silver[Surfer] mit GSD. Bestellt 28.10.2017 (aus Vorlauf), auf dem Weg nach Bremerhaven. Eingetroffen beim Händler: 22.12.2017, Abholung 12.01.2018

  • Ich denke die beiden unteren Schilder wurden falsch aufgehängt.


    Denn das 08-18 Uhr Schild soll eigentlich die Parkscheibe auf diese Zeit einschränken.

    Das ist vermutlich korrekt. Wäre ja nicht das erste Mal ^^

  • naja, also so wie das Schild dort hängt:


    2 Parkplätze
    für E-Autos
    von 8-18 Uhr
    max. 4 Stunden


    zwischen 18 und 8 Uhr kann jeder dort beliebig lang stehen, sagen die Schilder deutlich aus.
    Sinn in Deutschland ist eine ganz eigene Frage ... die stelle ich nicht, habe ich mir abgewöhnt

  • Wie ich oben schon schrieb sind das Sonderparkplätze für E-Autos - auch wenn die unteren beiden Schilder wahrscheinlich vertauscht angebracht wurden.


    Auf dieser Seite wird das gut erklärt:
    https://www.polizei.hamburg/service/6808000/e-kfz/


    Auszug:


    Das generelle Parkverbot für alle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor gilt selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiten.


    Wer sein Kraftfahrzeug mit einem Verbrennungsmotor auf den Sonderparkflächen für E-Kfz parkt, muss damit rechnen, dass sein Fahrzeug abgeschleppt wird, um die Parkfläche für die bevorrechtigten E-Kfz wieder frei zu machen. Weiterhin wird ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld erhoben.

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