• Da ich als Generalagent einer großen Deutschen Versicherung sehr viel mit dem Auto unterwegs bin, benütze ich auch eine Dash Cam und würde darauf nie mehr verzichten wollen. Was ich tagtäglich an Schadenkonstruktionen erlebe, bestätigt mich in meinem Verhalten.
    Auch hatte ich bereits zwei Unfälle auf der Autobahn so dokumentieren können und diese der Polizei zur Verfügung gestellt. Die waren froh, dass es darüber einen Clip gab. Auch habe ich mich bei uns in der Schaden erkundigt, wie das bei der Abwicklung gehandhabt würde. Darauf meinte der SB, sie würden, wenn sich die Unschuld des eigenen VN oder Schuld des Gegners herausstellt, entsprechend regulieren oder ablehnen.
    Wie war es denn früher oder sogar jetzt noch? Da werden nach dem Unfall haufenweise Fotos gemacht. Darauf sind auch andere Personen und/oder Fahrzeuge abgebildet und keiner hat wegen Datenschutz irgendwas gesagt.
    Vorerst sollte man aber immer angeben, dass die Dash Cam nicht permanent läuft und wenn ein Unfall aufgenommen wird, dann auch nur diese Sequenz abspeichern und einreichen. Man kann ja sagen, dass man die Cam erst dazu eingeschaltet hat.
    Ich verwende die Daten jedenfalls nie für private oder öffentliche Zwecke sondern ausschließlich wenn etwas passiert ist das mich tangiert. Ich würde schlimmstenfalls auch eine Strafe in Kauf nehmen, nur um zu beweisen, dass mein Kontrahent lügt. Vor allem würde ich es nur dann verwenden, wenn der Unfallgegner falsche Angaben macht, lügt oder sonstwas. Nur dann.

    Gruß
    Henry


    Ich fahre einen KIA Niro Plug In - Vision - Navigations- und Style Paket - Stahlgrau Metallic
    5,36 kWp SE5K-RWS - BYD LV7.0 - - Solar Edge - Store Edge

  • Rein vom Datenschutz her könnte man es auch so machen:


    - Aufzeichnungslänge der Kamera auf Minimum stellen. Bei mir ist das eine Minute.
    - Partition der SD-Karte stark verkleinern, z.B. nur 100 oder 200 MB.


    Dadurch ist der sichtbare Speicherplatz für die Dashcam sehr klein, d.h. es liegen sehr wenige alte Dateien rum und diese überschreiben sich zügig.
    Dennoch werden alle Speicherzellen der SD-Karte durch das Schreiben gleichmäßig abgenutzt. Dafür sorgt der verbaute Speichercontroller.


    Damit ist das maximal mögliche zur Datenminimierung getan. Natürlich könnte eine Fachkraft auch ältere Videos von der SD-Karte wiederherstellen, aber das ist nicht mehr so ganz Thema für ein Autoforum.

  • Erstmal ein guter Vorschlag, Thomas! Wenn das jeder bei sich privat erst einstellen muss, hängt es aber doch wieder an der Sensibilität des Bürgers für die Thematik und Datenschutz und -sparsamkeit werden wohl eine schöne Utopie bleiben.

    ioniq style hev platinum silver seit 17.08.2017 :thumbsup:

  • Hatte mich zu dem Thema hier schonmal geäußert. Hatte mir auch eine dashcam gekauft und installiert. Habe dann aber gehört, dass es in NRW und in Bayern Probleme mit der Polizei gibt und man sogar einen verwarngeld kassieren kann. Kann man ganz schnell mal googeln. Würde auch unheimlich gern die Kamera permanent einsetzen, natürlich nur, um im Fall eines Problems einen Nachweis zu haben. Natürlich würde ich niemals diese Filme irgendwo ins Internet stellen oder ähnliches. Aber da ist man ja in letzter Zeit sehr empfindlich geworden. Alles und jeder wird weg gepixelt. Erstaunlich, dass man überhaupt noch Reportagen über eine Stadt drehen kann ohne sämtliche Passanten wegzupixeln.

    HEV Trend-blau aus 2017
    HEV Trend-weiss aus 2018

  • Ich hatte mir 2 Typen ausgewählt, habe aber wegen o.g. Fällen mit dem Verwarnungsgeld aber wieder Abstand genommen; ich verstehe nicht wie Gericht in D erst mal schauen, ob irgend eine "Fratze" abgebildet ist, anstelle sich für die Ursachenaufklärung zu beschäftigen...

    Hyundai IONIQ Hybrid Premium (Phönix Orange) 8o; Erstzulassung 8/17

  • und man sogar einen verwarngeld kassieren kann. Kann man ganz schnell mal googeln.

    Ich kann keinen Fall finden, in dem der bloße Betrieb der Dashcam in Deutschland zu einem Verwarnungsgeld geführt hat.


    Kannst du mal ein Beispiel verlinken.

    - fahre seit 13.12.16 einen Ioniq Hybrid Premium (Polar White) -

  • In dem Artikel steht aber nirgends, dass jemand nur wegen des Betriebes einer Cam im Wagen ein Verwarnungsgeld zahlen musste. Da geht es vielmehr um Einzelfälle, die bereits vor Gericht waren. Und laut Artikel ist es auch möglich, dass eine Aufnahme als Beweismittel anerkannt wird.

    - fahre seit 13.12.16 einen Ioniq Hybrid Premium (Polar White) -