Tagfahrlicht gleichzeitig mit Abblendlicht nutzen

  • Hallo liebe Forum Mitglieder,


    ich überlege aktuell mal zu meinem Händler des Vertrauens zu fahren und zu erfragen ob man das Tagfahrlicht so umprogrammieren lassen kann das es dauerhaft an ist, sogar dann wenn das Abblendlicht zugeschlatet wird... Ich weiß das es sich dann selber auf Standlicht Niveau runter dimmen müsste, aber mein Auris konnte das auch und ich vermute mal dass das beim Ioniq auch machbar wäre... Es geht mir hier auch rein nur um den optischen Effekt, dass ich daraus keinen bzw. kaum einen Nutzen haben werde ist mir vollkommen klar, aber ich finde die Dinger einfach geil :D:D:D und hätte sie am liebsten immer brennen...



    Hat da jemand schon Erfahrung mit? Wenn ja ich bin für jede Info dankbar ;)


    Lg David

  • Ich glaub nicht das dies möglich ist: Dimmen würde eine verbaute Pulsweitenmodulation bedingen. Warum sollte die drin sein? Sowas kostet Geld und nach bisheriger Kenntnis gibts nur ein/aus über einen Schalter (Feststellbremse).


    Was möglich wäre: Ein Abgriff der Spannungsversorgung vom Abblendlicht. Diesen legst parallel über einen Vorwiderstand auf die Zuleitung des Tagfahrlichts.


    Kein Abblendlicht an -> Volle Betriebsspannung über bisherige Zuleitung
    Abblendlicht an -> Verminderte Betriebsspannung über Abblendlicht Richtung Tagfahrtlicht.


    Ob eine Hyundai-Werkstatt dies macht, mag ich wegen der Garantieansprüche ebenfalls anzweifeln. Rein technisch ist es jedoch überhaupt keine Herausforderung.

  • Hallo @Toasty,


    seit wann ist es denn nicht erlaubt, dass die Tagfahrlichter gleichzeitig mit dem Abblendlicht in Betrieb sind? Die müssen doch nur in der Intensität herunter geschraubt werden, damit sie nicht blenden. Viele moderne Fahrzeuge schalten das mit dem Tagfahrlich so (mein "Alter" macht das auch).


    Grüße
    Clemens

    Hyundai IONIQ Plug-in-Hybrid :thumbsup:
    (seit dem 11.10.2017, Premium Ausstattung, deutsche Ausführung, polar white)

  • Das Problem könnte die Typprüfung der Leuchte sein.
    Ein Tagfahrlicht trägt das Prüfzeichen RL (Running Light), eine Begrenzungsleuchte (Standlicht) ein A.


    Selbst wenn die RL-Leuchte auf das Niveau einer Begrenzungsleuchte gedimmt wird, fehlt unter Umständen immer noch das A Prüfzeichen.
    Da müsste mal jemand am Fahrzeug nachsehen.

  • @xaruba
    Hallo Thomas,


    vielen Dank für die Info. Das ist sehr hilfreich. Ich habe aufgrund deiner Infos den folgenden Text als zusätzliche Erklärung gefunden:

    Jetzt ist die Frage: Hat der IONIQ Positionslichter? Als Trend meine ich ja. Gilt das LED-Band im Style/Premium an den Xenonscheinwerfern als Positionslicht? Wenn nicht könnte man die Tagfahrlichter eventuell beim TÜV auch eintragen lassen.
    [Blockierte Grafik: http://www.hyundai.de/Modelle/Der-neue-IONIQ-Hybrid/img/ioniq_hybrid_aussen_bi-xenon-headlights-off.aspx]


    Grüße
    Clemens

    Hyundai IONIQ Plug-in-Hybrid :thumbsup:
    (seit dem 11.10.2017, Premium Ausstattung, deutsche Ausführung, polar white)

  • Das LED-Band ist ganz eindeutig das Positionslicht. Das Limit auf maximal zwei Positionslichter an der Front ist dann das K.O.-Kriterium für jegliche Überlegungen am Tagfahrlicht. Die Leuchte hat dann sicher niemals ein A Prüfzeichen.


    Eine eventuelle TÜV-Eintragung ohne Prüfzeichen ist immer noch ungültig. Selbst wenn sich ein Prüfer da bequatschen lässt, würde es bei einer Kontrolle oder einem Gutachten nach Unfall bemängelt werden können.