Bezahlen, aber wie?

  • Den bekommst du bei deiner Hausbank. Die Sicherheit hinter der Bezahlung liegt für den Händler darin, dass deine Bank der Aussteller des Schecks ist und eben nicht du selbst. Man darf also unterstellen, dass der Scheck in jedem Fall gedeckt ist und nicht platzen wird ;)

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    (seit dem 11.10.2017, Premium Ausstattung, deutsche Ausführung, polar white)

  • Ich bin mal so frei und kläre mal als Banker eben bissl auf ;) :


    Überweisung:
    Die Laufzeit einer Überweisung in Deutschland beträgt maximal 1 Bankarbeitstag und beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Auftrag eingereicht wurde. Also "von heute auf morgen" passt als Faustregel (WE, Feiertage und Besonderheiten im Online-Banking lassen wir mal weg).
    Wichtig: Viele Banken haben im Online-Banking sogenannte Auftragslimits, bedeutet es gibt einen Maximalbetrag, den ich z. B. pro Tag über Online-Banking überweisen darf. Eine temporäre Erhöhung dieses Limits ist i. d. R. entweder drekt im Online-Banking möglich oder ihr ruft vor Ausführung des Auftrags kurz Eure Bank an.


    Bestätigter Scheck:
    Bekommt man bei der Hausbank, Clemens hat die Funktionsweise schon korrekt erklärt. Spielen in der Praxis beim Autokauf jedoch keine Rolle, da zu aufwändig für en Händler (er muss damit zu seiner Bank während die auf hat, muss ihn einreichen). Bestätigte Schecks sind eher das Mittel der Wahl bei der Zwangsversteigerung von Immobilien beim Amtsgericht.


    GiroCard:
    Richtig, Girocards haben Verfügungslimite, aber: Auch diese lassen sich durch Anruf bei der Bank temporär erhöhen ("Hier ist Herr Mustermann, ich möchte morgen im Autohaus mein Auto mit Karte zahlen, bitte Limit auf Betrag XXX setzen, vielen Dank!"). Es ist nicht unüblich, die Rechnung des Autos im Autohaus direkt mit der Bank-Karte zu zahlen(Kontodeckung muss natürlich entsprechend gegeben sein). Das ELV-Verfahren ist seit Einführung von SEPA 2014 praktisch ausgestorben, es existiert zwar noch, aber die wenigsten Autohändler werden wissen, wie sie das an Ihrem Kartenzahlterminal nutzen können, wenn sie es überhaupt noch freigeschaltet haben (sehr selten).


    -ERGÄNZUNG Kreditkarte:
    Auch Kreditkarten haben einen monatlichen Verfügungsrahmen, welcher (Achtung: hier direkt bonitätsabhängig!) angepasst werden kann. Grundsätzlich wäre die Vorgehensweise gleich mit der bei der GiroCard. Problem bei der Kreditkarte wird allerdings, dass Kartenzahlungen mit ihr mit verhältnismäßig hohen Kosten für den Händler verbunden sind (je nach ausgebender Kredtkartengesellschaft zwischen 1,5 und 5% des Umsatzes).


    Bargeld:
    Die Stichwörter Identifizierung gem. GwG, Sicherheit, Bargeld-Handling sind ja schon gefallen und behandelt.
    Ergänzend noch zum Thema Bargeld-Handling:
    Bargeld bindet nicht nur beim Kfz-Händler Ressourcen. Viele Banken haben erhöhte Gebühren für die Einzahlung von Bargeld durch Kunden. Dahinter verstecken sich enorm gestiegene Kosten für die Bargeldhaltung und -bearbeitung (z. B. Versicherungen für Tresore, Geldautomaten - Stichwort Sprengung-, Werttransportunternehmen, Bundesbank-Gebühren für Bargeld-Handling, etc.).


    Finanzierung:
    - Die für den Händler sicherste Variante, sein Geld zu bekommen, Grund: Der Kunde unterschreibt den Kreditvertrag, das Geld kommt direkt vom Finanzierungsinstitut an denHändler. Das "Risiko Kunde" wird direkt bei der Fahrzeugbestellung geklärt (geht mit Finanzierung auf das finanzierende Kreditinstitut über)


    Ich hoffe, ich konnte ein wenig die einzelnen Zahlungsarten erklären.

    IONIQ elecric - Premium - Phantom black - Fahrzeug im Juli2017 bestellt, "...wäre, wäre, Fahrradkette..."(Lothar Matthäus)

    2 Mal editiert, zuletzt von A2Hesse () aus folgendem Grund: Kreditkarte ergänzt

  • @A2Hesse


    Super diese ausführliche Aufstellung Andreas. Nur zur Kreditkarte hast du nichts geschrieben, dabei meinte ich die bei der zitierten Kartenzahlung.


    Meine Bank erklärte mir damals, wenn ich beim Händler zahle und die (Visa-) Karte die entsprechende Deckung aufweist, dann gibt es da kein Limit zu beachten. Eine "Freischaltung" der Karte war deshalb für den Wagenkauf nicht erforderlich. Am Geldautomaten dagegen kann ich damit pro Tag maximal 1.000 Euro abheben.

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  • Meine Bank erklärte mir damals, wenn ich beim Händler zahle und die (Visa-) Karte die entsprechende Deckung aufweist, dann gibt es da kein Limit zu beachten. Eine "Freischaltung" der Karte war deshalb für den Wagenkauf nicht erforderlich. Am Geldautomaten dagegen kann ich damit pro Tag maximal 1.000 Euro abheben.

    Kreditkarte ergänzt, sorry, vergessen ;)


    Das kann aus meiner Sicht nicht ganz stimmen. Für Kreditkarten gilt in aller Regel immer ein monatlicher Verfügungsrahmen (außer bei sogenannten Charge-Karten, die "mit Guthaben aufgeladen" werden), der bonitätsabhängig vergeben wird. Das liegt in der Natur der Kreditkarte, deshalb heißt die ja so ;) . Man erhält also für den Zeitraum eines Monats einen Kredit (den Verfügungsbetrag), mit dem man die Karte belasten darf und im Nachgang findet die Belastung des entsprechenden Bankkontos statt. Die Geldautomaten-Geschichte könnte auch an einer Limitierung des maximal auszugebenden Betrags am Geldautomat liegen. Hier wird oft bei 1.000 im Geldautomat selbst eine Grenze gezogen, damit das Bündel an Scheinen nicht zu dick wird und den Ausgabeschacht des Automaten verstopft ;) . Test: Bitte nach den 1.000 Kreditkarte nochmals einstecken und versuchen noch mal einen Betrag X abzuheben. Dann wars ziemlich sicher die technische Grenze im Geldautomaten.


    Gruß Andreas

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  • Für Kreditkarten gilt in aller Regel immer ein monatlicher Verfügungsrahmen (außer bei sogenannten Charge-Karten, die "mit Guthaben aufgeladen" werden), der bonitätsabhängig vergeben wird.

    Ok, ich habe eine VISA-Karte der DKB Berlin, die gleichzeitig zum Sparen geeignet ist (mit derzeit immerhin 0,2 Prozent über den meisten Tagesgeldverzinsungen).


    Da habe ich neben dem gesparten Betrag dann noch den Verfügungsrahmen, kann also bis zur Höhe von Guthaben+Verfügungsrahmen bezahlen. Einmal im Monat wird abgerechnet und das VISA-Konto sofern überzogen wieder ausgeglichen (vom verbundenen Giro-Konto).


    Die 1.000 € Grenze am Automaten kommt in meinem Fall definitiv von der Bank. Die offizielle Begründung ist, dass damit Missbrauch eingeschränkt wird. Da dies eine Tagesgrenze ist konnte ich bisher gut damit leben.


    Info der Deutschen Kreditbank zu dem Thema:


    Der monatliche verfügbare Betrag auf Ihrer Karte setzt sich zusammen aus dem vereinbarten Kreditkartenlimit und dem auf der Karte zusätzlich vorhandenen Guthaben. Ihr aktuelles Kreditkartenlimit finden Sie z. B. im Internet-Banking in den Details Ihrer Kreditkarte. Ihren monatlichen Rahmen erhöhen Sie dauerhaft im Internet-Banking unter Service > Kreditkartenlimit ändern oder kurzfristig mit einer Überweisung von Guthaben auf Ihre Kreditkarte.


    Sie können mit Ihrer DKB-VISA-Card grundsätzlich zwischen 50 und 1.000 Euro oder Gegenwert pro Tag am Geldautomaten im In- und Ausland abheben.


    Ist das bei denn nicht zumindest bei anderen VISA-Karten dann auch so?

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  • Hallo zusammen,


    es besteht für Anzahlungen und Vorauszahlungen ohne die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und vor allem Teil 2 in Händen zu haben das Risiko, dieses Geld zu verlieren, wenn der Händler Insolvenz anmeldet. Der Händler wird von sich aus niemals darauf hinweisen und ggf. in Abrede stellen. Manch
    einer hat da schon bitteres Lehrgeld bezahlen müssen.


    Viele Grüße Klaus

  • Andererseits werden wohl die wenigsten Händler die Papiere ohne jede Gegenleistung aus den Händen geben. Ich schätze das Risiko, dass der Kunde nicht zahlt oder zahlen kann mindestens genau so hoch ein.

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  • @A2Hesse
    Tatsächlich bestellen bei mir alle 1-2 Monate Kunden Bundesbankschecks für Ihre Autos... die wollen eben kein Bargeld für ihren Porsche oder Bentley mitnehmen und Kredit brauchen sie nicht. Auch wenn die Schecks natürlich häufiger für Zwangsversteigerung als Anzahlung verwendet werden, sind zumindest die Hamburger kreativ im Einsatz mit diesem Zahlungsmittel.


    SEPA Überweisungen dürfen gesetzlich 3 Tage brauchen (Tag der Einreichung +2). Diese Zeit verkürzt sich bei Aufträgen über das Online Banking um einen Tag. Wichtig hierbei: Nur weil das Geld bei eurer Bank weg ist, muss es noch nicht beim Händler sein. Dessen Bank hat nämlich (in o.g. Frist mit eingerechnet) einen Tag Zeit die Gutschrift auf dem Kundenkonto vorzunehmen.


    Übrigens lassen sich ZV-Limits für Girocards (ehemals EC-Karten) nicht bei jeder Bank beliebig erhöhen. Direktbanken lassen z.B. oft gar keine Anpassungen zu und auch viele Filialbanken beschränken das ZV-Limit der Karte für PIN-Zählungen (die einzig sichere Methode für den Händler) auf beispielsweise maximal 5.000 Euro pro Tag oder 9.500 Euro pro Woche.


    Übrigens Bernd @revolt... wenn das Limit auf der Kreditkarte nicht reicht (ich kenne jetzt spontan eher wenige Kunden, die mal ebenso einen Rahmen über 25 TEUR oder mehr haben) kann man jede konventionelle Kreditkarte mit Kontoguthaben aufladen. Das erhöht automatisch das mögliche Verfügungslimit. Viele POS-Terminals (Kartenlesegeräte beim Händler) werden aber bei Zahlungen über 5 TEUR hektisch. Oft wissen die Händler dann nicht, was sie tun müssen um die Zahlungen wirklich zu autorisieren. Gelegentlich haben Kunden von mir schon die Aussage bekommen, dass die Bank die Zahlung angeblich abgelehnt habe, dabei wollte der Kreditkartenprovider lediglich über das POS-Terminal die Bestätigung haben, dass der Händler die Identität des Kunden einwandfrei geklärt hat (z.B. anhand eines gültigen Personalausweises). Ansonsten stimmt es natürlich, dass es ein Bargeldversorgungsmilit für Kreditkarten gibt (Standardkarten oft 600 Euro/täglich, Gold- oder Premiumkarten oft 1.000 Euro/täglich) und dieses recht eingeschränkt ist. In Deutschland sind Kreditkarten ursprünglich auch nicht für die Bargeldversorgung gedacht. Dieser Trend ist neu und den Direktbanken ohne eigenem Automatennetz geschuldet.

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  • Hallo Bernd,


    es geht um ein Zug um Zug Geschäft. Übergabe der Zahlung gegen Papiere. Übrigens habe ich bei Mercedes die Papiere stets vor der Überweisung bekommen, das Auto logischerweise nach der Überweisung. Man sollte den Insolvenzaspekt nicht auf die leichte Schulter nehmen. Dass Hyundai nicht Mercedes ist, das ist mir schon klar.


    Gruß
    Klaus

  • mh, ich hab ganz naiv das Geld per Überweisung (klassisch auf Papier) losgeschickt, sobald der Wagen im Autohaus stand. Das war ein Dienstag, am Donnerstag war dann Übergabe, bis dahin war das Geld angekommen sowie der Ioniq ausgepackt und angemeldet.
    Heißt das mit dem Insolvenzrisiko, dass ein Insolvenzantrag des Händlers am Mittwoch dazu geführt hätte, dass ich am Freitag weder Auto noch Geld gehabt hätte?

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