Beiträge von Campo

    A2Hesse schrieb:
    Ich stell mir grad die Frage ob ich genau so (positiv) bekloppt sein werde, wenn unser IONIQ endlich auf dem Weg hierher ist, dass ich permanent gucke, wo welches Schiffchen gerade ist, auf dem unser Wägelchen eventuell drauf sein könnte^^ is schon witzig das hier mitzulesen, man kann eure Aufregung richtig spüren



    Glaub mir, das wirst du... ;)

    Jetzt haben wir es schwarz auf weiß - die Antwort der BAFA wg. der Förderung. Man beachte den letzten Satz: :thumbsup:

    Sehr geehrter Herr Feld,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Die Förderrichtlinie tritt am 30. Juni 2019 außer Kraft. Sie gilt für alle Anträge, die in diesem Zeitpunkt bei der Bewilligungsbehörde eingehen. Sofern die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.
    Der Umweltbonus beträgt für:

    • ein reines Batterieelektrofahrzeug und ein Brennstoffzellenfahrzeug 4.000 Euro
    • und für ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug 3.000 Euro.

    Der Umweltbonus wird dabei zur Hälfte durch die Automobilhersteller und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss gewährt. Eine Reduzierung ist dem BAFA nicht bekannt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    Eva Mroz


    Referat 422
    - Steinkohleförderung / APG,
    Elektromobilität - Umweltbonus, Einfuhr -
    * Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) *
    * Frankfurter Straße 29 -35, 65760 Eschborn *
    * Tel.: +49 (0) 6196 908 1009, Fax: +49 (0) 6196 908 1014 *
    * <<http://www.bafa.de/>> *

    Also ich hab jetzt die BAFA und alle Regierungsseiten durchsucht und tatsächlich nichts über eine Reduzierung gefunden. =O


    Da bin ich wohl auch der Fehlinformation einer Autozeitschrift einer bekannten Tageszeitung (die mit den bekannten vier großen Buchstaben, die ja keiner liest) aufgesessen. Ich hatte sie bisher als gut informierte Autozeitschrift gekannt. X( Sorry für diesen Irrtum!


    Was aber stimmt ist, dass der Förderantrag ab Kauf- bzw. Bestelldatum gestellt werden kann, auch wenn die Ausieferung bzw. Zulassung des Fahrzeugs erst später erfolgt. (Quelle: BAFA Merkblatt zur Föderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen)


    Würde bedeuten, wenn der Bonus wirklich ab 2018 gekürzt werden würde, dass alle, die noch 2017 ihr E-Auto bestellt haben, auch 2018 den höheren Bonus bekommen würden. ;)