Bestenfalls ist Erstauslieferung gleich der Erstzulassung.
Muss aber nicht. Ist aber auch egal, das Datum das auf der Garantieurkunde im Serviceheft eingetragen ist zählt denke ich als Garantiebeginn, es sei denn die Erstzulassung war früher.
Die Inspektionen müssen für den Erhalt von dem Datum ausgehend durchgeführt worden sein (+2 Monate oder 2000 km)
Ob der Wagen zugelassen wurde spielt wohl keine Rolle.
Ich hab noch nicht daran gedacht in mein Serviceheft zu schauen, da meiner eine Händlerzulassung war erklärt es jedenfalls warum ich nichts unterschrieben habe.