Dieser Teil ist nicht ganz richtig.
Ein Händler ist gesetzlich nur zur Gewährleistung verpflichtet. Eine Garantie wiederum ist lediglich eine freiwillige Hersteller-Leistung.
Ausserdem muss beim Gebrauchtwagenkauf die Gewährleistung auch nicht 24 Monate betragen, denn der Händler kann diese bei Gebrauchtwaren vertraglich auf 12 Monate verkürzen.
Ja, das stimmt. Ich wollte es aber hier nicht noch mehr verkomplizieren; wer kennt schon den Unterschied zwischen Gewährleistung und einer Garantie so genau? Wenn wir es ganz genau nehmen, ist der Ansprechpartner im falle eines Mangels innerhalb der Gewährleistung der Händler , aber nur für 1 Jahr, danach folgt aber innerhalb der Gewährleistungspflicht die sogen. Beweislastumkehr. Und das ist der Knackpunkt: Hier hat dann hat der Käufer zu beweisen, dass der Mangel schon am Tage der Übergabe vorhanden war .. Das ist doch tlw. nicht beweisbar... oder nur mit Aufwand.
Wie ich erfahren konnte, leistet Mini auf Neufahrzeuge eine 3 jährige Gewährleistung...
Und ja, bei Gebrauchtwaren kann eine verkürzte Gewährleistung angewandt werden, dies wird ja i.d.R auch angewandt.