Man muss davon ausgehen, dass die Prämie als sonstige Einnahme zu versteuern ist. Hier gibt es einen Freibetrag von 255 Euro nach § 22 Nr. 3 EStG. Beträgt die Einnahme 256 Euro oder mehr muss dann der komplette Betrag versteuert werden!
Es kann sich deshalb lohnen, nur 255 Euro der THG-Prämie auszahlen zu lassen und den Rest zu spenden.
Viele THG-Handels-Portale empfehlen, diese Fragen von einem Steuerberater klären zu lassen.