Moin,
den Nachweis über die korrekte Lagerung des angebrochenen Gebindes und die Gewissheit, dass nicht jemand (weil angebrochen) noch irgendwelche "Verbesserer" reingekippt hat, bekommt die Werkstatt woher? Im Falle eines Falles steht sie nämlich für ihre Leistung gerade.
Die Regelung ist doch eindeutig: Nur verschlossene Originalgebinde.
Wem das nicht passt, der kann sich doch eine andere Werkstatt suchen.....
Grüße
Torsten
PS: Ich stehe auf dem Standpunkt, dass ich ja auch nicht in die Kneipe gehe und mein Bier selber mitbringe. Der Aufschlag ist ungefähr der Gleiche...... ![]()
