Moin,
so ungefähr. ![]()
Bei Tochter ihrem Scala (Benziner) waren nach 3 Jahren zum TÜV die hinteren Bremsen so hinüber (verrostet), dass sie getauscht werden mussten.
Grüße
Torsten
Moin,
so ungefähr. ![]()
Bei Tochter ihrem Scala (Benziner) waren nach 3 Jahren zum TÜV die hinteren Bremsen so hinüber (verrostet), dass sie getauscht werden mussten.
Grüße
Torsten
Hab' ich was anderes geschrieben? ![]()
Grüße
Torsten
Moin,
wäre (beim Hybrid) möglich, da der ja wesentlich weniger rekuperiert als der Pluggi und der Stromer.
Grüße
Torsten
Moin,
ähnlich ja, aber eben nicht komplett.
Da musst Du die Bedingungen des jeweiligen Anbieters genau studieren.
Grüße
Torsten
Moin,
eine Gebrauchtwagengarantie kannst Du immer abschließen. ![]()
Es kann nur sein, dass das Auto vorher zu einer "Befundung" in die Werkstatt muss. Das ist von Anbieter zu Anbieter verschieden; genauso wie der Leistungsumfang und die maximalen Kilometer, ab denen es Einschränkungen gibt.
Bisher laufen, wenn ich es richtig verstanden habe, alle ICCU-Wechsel (noch) auf Garantie/Kulanz. An sonsten kann ich mir bei den Ersatzteilpreisen 3000 Euro aufwärts durchaus vorstellen..... ![]()
Grüße
Torsten
Moin,
die HV-Batterie ist doch nicht das Problem. Das Problem ist der ganze "Rest".
Die Ersatzteilpreise bei Hyundai sind exorbitant hoch.
Gerade beim 5er die ICCU ist doch DAS "Sorgenkind". Wenn die aussteigt und keine Garantie mehr besteht; Holla die Waldfee.... ![]()
Du kannst natürlich (würde ich auf jeden Fall so machen) eine Gebrauchtwagengarantie über 3 Jahre (das müsste die Restlaufzeit der eigentlichen Garantie sein) abschließen. Den Betrag kannst Du ja vom Kaufpreis abziehen.... ![]()
Grüße
Torsten
Moin,
nö, der Verkäufer muss sich kümmern. Das Autohaus ist da raus. Weder der Verkäufer noch der Käufer haben einen Vertrag mit ihm.
Und eine mündliche Aussage ist nun mal nur eine mündliche Aussage.
Das Autohaus hat den Fehler mit der verspäteten Inspektion nicht gemacht. ![]()
Frage: Was wäre denn passiert, wenn das Autohaus von vornherein gesagt hätte, dass die Garantie erloschen/eingeschränkt ist?
An sonsten, wenn der Verkäufer den Nachweis nicht bringt, Rückabwicklung oder Preisnachlass.
Grüße
Torsten
Moin,
tja.....
Steht denn im Kaufvertrag etwas dazu drin?
Wenn nicht, Pech gehabt, so böse wie es ist.
Ob und wie irgendwann mal jemand auf Kulanz etwas bekommen kann, spielt absolut keine Rolle, da das alles Einzelfälle sind, auf die man sich nicht berufen kann, wenn man selbst ein Problem hat.
Grüße
Torsten
Moin,
Du bist nicht allein....
![]()
Grüße
Torsten
Moin,
Ziehe ich nach dem Ladevorgang den Stecker, zeigt das Fahrzeug die zur Ladung eingestellten 80% als vorhandene Ladung an.
Die alles entscheidenden Fragen sind doch:
1. Wie viele % zeigt das Fahrzeug an, bevor Du den Stecker ziehst?
2. Hat das Fahrzeug die Ladung "richtig" beendet (und der Wallbox gesagt, dass sie das Schütz abschalten soll) oder nur den Ladestrom runtergedreht (das ist meine Vermutung)?
Grüße
Torsten