Beiträge von TorstenW

    Moin,


    ich glaube, ich habe den Kasus Knaxus gefunden: "Das Schallzeichen muss eindeutig auf das Fahrzeugverhalten hinweisen und mit dem Geräusch eines mit Verbrennungsmotor ausgestatteten Fahrzeugs der gleichen Klasse vergleichbar sein."
    Damit hat dieses komische Surren ja nun gar nix zu tun.....


    Grüße
    Torsten

    Moin,


    das Surren beim vorwärts fahren lasse ich mir ja noch gefallen, aber das Bahnübergangs-Bimmeln beim rückwärts fahren geht IMO gar nicht!
    Deshalb schalte ich VESS meistens aus.


    Grüße
    Torsten

    Moin,


    der Ioniq hat mit dem verbauten VESS eine Zulassung/Betriebsgenehmigung bekommen. Damit ist das VESS Bestandteil der Zulassung des Fahrzeugs und hat als solches auch ohne explizite Erwähnung eine Betriebserlaubnis.


    Grüße
    Torsten

    Moin,


    nicht "schön" geregelt! :evil:
    Ich würde Widerspruch einlegen.
    Grund: "Zusätzlich ist der Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS) förderfähig, welches zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß dieser Richtlinie zu förderndes Fahrzeug eingebaut wurde."


    AVAS ist (serienmäßig) drin, färdsch!


    Von irgendwelchen hinterlegten Typgenehmigungen, Anerkennungen des AVAS etc. steht da NICHTS! Es kann ja sogar ein nachgerüstetes AVAS sein.... :!:


    Grüße
    Torsten

    Moin,


    den Nachweis über die korrekte Lagerung des angebrochenen Gebindes und die Gewissheit, dass nicht jemand (weil angebrochen) noch irgendwelche "Verbesserer" reingekippt hat, bekommt die Werkstatt woher? Im Falle eines Falles steht sie nämlich für ihre Leistung gerade.
    Die Regelung ist doch eindeutig: Nur verschlossene Originalgebinde.
    Wem das nicht passt, der kann sich doch eine andere Werkstatt suchen.....


    Grüße
    Torsten
    PS: Ich stehe auf dem Standpunkt, dass ich ja auch nicht in die Kneipe gehe und mein Bier selber mitbringe. Der Aufschlag ist ungefähr der Gleiche...... ;)