Beiträge von sternumdreher

    ich hoffe es sind keine zwei Wochen...

    Das ist für mich der größte Haken in der Mobilitätsgarantie! 5 Tage ein Ersatzwagen und dann nichts mehr. Dann sollte Hyundai aber auch garantieren, daß am selben Tag Diagnose und Reparatur möglich sind. Verfügbare Teile sind noch ein weiteres Thema, was es unnötig verzögert.
    So, wie es tatsächlich ist, ist es eine Schweinerei am Kunden!


    Alles Gute für dich, daß es nicht so lange dauert.



    @Arnold
    Was ist denn aus deinem defekten Kat geworden? Läuft der Ioniq wieder ohne Zucken?

    Ich habe das bei mir beobachtet und festgestellt, daß der Verbrenner immer später erstmals aus ist, umso kälter es ist. Bei meiner täglichen Strecke kann ich das sehr gut vergleichen. Sobald der erste Stop kommt, zeigt die Kühlwasseranzeige maximal 2 Striche. Im weiteren Fahrbetrieb geht der Verbrenner ja immer wieder an und erreicht seine Temperatur. Sollte er bei Strombetrieb zu stark abkühlen, wird der Verbrenner wieder stärker beansprucht und erwärmt sich erneut.
    Eure Bedenken kann ich verstehen, da ich durch meine kurzen Strecken (18 km) beim Vorgängerauto immer wieder mit gefährlichem Kondenswasser rechnen mußte, welches mir den Ölabscheider gefrieren ließ und dann gab es viel Spaß.

    Die momentanen Wartezeiten sind ja furchtbar. Nichts konkretes und immer wieder nach hinten geschoben. Das nervt wirklich. Meiner war nach fast 6 Monaten in meinem Besitz.


    Jetzt mal ein kleiner Blick zurück, um euch das Warten vielleicht etwas erträglicher zu machen.
    Ich stamme ja aus'm Osten und da waren Wartezeiten für ein neues Auto unter 10 JAHREN nicht drin. Es wurden alte Autos zum Neuwagenpreis verkauft. Das waren echte Wertanlagen. ^^
    Sicherlich kein Trost für alle, denen der Liefertermin in naher Zukunft vorgeschwindelt und mehrfach in die ferne Zukunft verlegt wurde. Doch ich meine, daß bei anderen Marken auch solch lange Lieferzeiten bestehen, warum auch immer.

    Der Anwalt muss doch in der Lage sein zu entscheiden, ob der gegnerischen Versicherung noch relevante Informationen fehlen.

    In einem Telefongespräch bestätigte er mir, daß ich tatsächlich diese Fragen nicht beantworten muß. Steht alles im Gutachten.
    Ich erhielt interessanterweise den Hinweis auf meine Eigentümereigenschaft, die nicht mit der Zulassung auf meinen Namen begründet ist, sondern per Gesetz nur mit dem Kaufvertrag. So etwas habe ich nicht. Das Auto wurde schriftlich bestellt (war das etwa der Kaufvertrag?) und bei Abholung erhielt ich eine Rechnung.