Genau über das gleiche Thema habe ich auch schon nachgedacht. Jedes Auto mit Notbrems- oder Spurhalteassistenten hat mittlerweile Kameras an Bord und die Bilder werden selbst im Falle einer Kollision leider nicht gespeichert.
Richtig cool wäre es ja, würde der Wagen einfach zwei Minuten lang aufzeichnen (danach wird alles automatisch gelöscht) und im Falle einer plötzlichen Verzögerung (Zusammenstoß/Aufprall) dieses Videomaterial im Fahrzeugspeicher sichern. Auslesen dann über OBD durch die Werkstatt und so hat man im Fall der Fälle den Videobeweis. Ohne Aufprall bleiben die Videos nicht gespeichert. So sind die Persönluchkeitsrechte gewahrt... aber ich glaube leider, dass es bis dahin noch ein weiter Weg in der Rechtssprechung ist...