Ioniq 5 - Einzelfallentscheidung / Garantie Erfahrungen

  • Hallo liebes Forum,

    Ich habe mich nun durch einige Beiträge gelesen, und konnte eine menge Wissen sammeln.

    Jedoch stecke ich aktuell in einem Problem, bei welchem mich euer Schwarmwissen interessiert.

    Ich hab vor wenigen Tagen einen Ioniq 5 Project 45 von privat erwerben können.
    Beim Kauf gab es einige Unstimmigkeiten im Serviceheft. Die erste Wartung wurde bei 27500km und die darauf folgende bei 60300km durchgeführt. Da dies über dem vorgeschriebenen Intervall von max 32000km lag habe ich mich telefonisch an den Händler gewandt. dieser bestätigte mir nach einer kurzen Rücksprache mit seinen Kollegen, dass dies kein Problem sei und die Garantie bestünde. Schriftlich sollte ich das ganze am Montag erhalten. Kurz und Knapp am Montag erfolgte der Anruf, dass die Garantie nicht mehr vollständig greifen würde aufgrund der Überschreitung. Nun ist das Kind jedoch in den Brunnen gefallen und ich habe das Auto bereits erworben.

    Meine Überlegungen / Fragen wären folgende:
    - habt ihr bereits Erfahrungen mit der Kulanz bei solchen daraus folgenden " Einzelfallentscheidungen " gehabt ? ( mein Gedanke geht explizit um das Thema ICCU oder Hochvoltbatterie )
    - Sollte ich rechtliche Schritte gegen das Autohaus einleiten oder eher versuchen den Kaufvertrag rückgängig zu machen ( verkauf erfolgte ja nicht wie im Kaufvertrag ausgemacht mit lückenlosem Scheckheft/Garantie
    - oder einfach die Beine stillhalten und fahren..

    Zum Auto:
    Baujahr 2021
    Laufleistung 102000km

    SOH von Hyundai getestet 100% ( will ich jetzt nochmal einen 2. Test durchführen lassen )

    ich bin gespannt wie eure Meinung diesbezüglich ist

    Rene

  • Moin,


    tja.....

    Steht denn im Kaufvertrag etwas dazu drin?

    Wenn nicht, Pech gehabt, so böse wie es ist.

    Ob und wie irgendwann mal jemand auf Kulanz etwas bekommen kann, spielt absolut keine Rolle, da das alles Einzelfälle sind, auf die man sich nicht berufen kann, wenn man selbst ein Problem hat.


    Grüße

    Torsten

  • also der Privatkauf wurde mit dem klassischen ADAC Kaufvertrag getätigt. In diesem gibt es den Punkt " Lückenlos Scheckheftgepflegt" dieser wurde angekreuzt, ist aber nicht vorhanden sofern Hyundai dies nicht mehr als lückenlos anerkennt. Ebenfalls wurde die Sondervereinbarung getroffen "Garantiebestätigung wird nachgereicht" .

    Meiner Auffassung nach liegt aber hier der Hauptfehler beim Autohaus. Wenn diese eine mündliche Aussage zu solch einem Fall treffen ist dies doch genauso verbindlich, wie ein eventuelles Schreiben.

    Daher auch der Gedanke, nicht den Verkäufer zu Rechenschaft zu ziehen, sondern das Autohaus.

  • Moin,


    nö, der Verkäufer muss sich kümmern. Das Autohaus ist da raus. Weder der Verkäufer noch der Käufer haben einen Vertrag mit ihm.

    Und eine mündliche Aussage ist nun mal nur eine mündliche Aussage.

    Das Autohaus hat den Fehler mit der verspäteten Inspektion nicht gemacht. ;)

    Frage: Was wäre denn passiert, wenn das Autohaus von vornherein gesagt hätte, dass die Garantie erloschen/eingeschränkt ist?

    An sonsten, wenn der Verkäufer den Nachweis nicht bringt, Rückabwicklung oder Preisnachlass.


    Grüße

    Torsten