IONIQ angefahren mit Fahrerflucht

  • Kann es ein, daß deine Unfallverursacherin ihre Finger im Spiel hat um so viel Schuld wie möglich abzuweisen? Immerhin hat sie ja versucht alles abzustreiten.

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    (HEV Trend)

  • Mein IONIQ war ordnungsgemäß geparkt. Der wird ihren Fiesta nicht urplötzlich angesprungen haben. ;)


    Vielleicht hat die Dame nur der Versicherung gegenüber einen Anstoß eingeräumt. Die Versicherung stellte die prinzipielle Haftung nämlich ziemlich flott nicht mehr in Frage.


    In dieser Akte gehts ja nur um die strafrechtlichen Folgen und bald lese ich ja hoffentlich die Details ihrer Einlassung.

  • Nachdem meine Anwältin anscheinend wohlbehalten den Winterschlaf überstanden hat, hier ein weiteres Update:


    Die Versicherung zahlte nun auch die restlichen ausstehenden Reparaturkosten in Höhe von 331,- EUR. Dafür waren mehrere anwaltliche Schreiben notwendig.


    Der Gutachter verzichtete freiwillig auf die ausstehenden ca. 35,- EUR.


    Für die gekürzten 150,- EUR Wertverlust wurde nun Klage eingereicht.


    Die Ermittlungsakte kann ich immer noch nicht einsehen, da diese jetzt bei der Staatsanwaltschaft liegt.


    Läuft in Deutschland... ?(

  • Die Ermittlungsakte kann ich immer noch nicht einsehen, da diese jetzt bei der Staatsanwaltschaft liegt.

    Du kannst sie sowieso nicht einsehen - sondern nur dein Anwalt. Er muss diese bei der Staatsanwaltschaft anfordern. Ein gängiges Procedere.


    Zitat: "Nachdem meine Anwältin anscheinend wohlbehalten den Winterschlaf überstanden hat.."
    Anwälte müssen zu 95% in den Allerwertesten getreten werden um in die Gänge zu kommen.


    Hoffentlich kannst du bald mit dem Abschluss dieses Vorganges rechnen.

    Gruß
    Henry


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  • Zusätzlich beantragte ich nun Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlung. Ich will einfach wissen was beim staatsanwaltlichen Gutachten raus kam und was die Verursacherin so aussagte. Der Spaß kostet mich übrigens nur knapp 15,- EUR und eine Fahrt in die Kanzlei. Die Akte darf nur dort eingesehen werden.

    Ich zitier mich mal selbst, @Cowboy56. ;)


    Die Akteneinsicht wurde bereits im Dezember 2017 beantragt. Die Erkenntnis zur Arbeitsmoral kann ich allerdings uneingeschränkt bestätigen.

  • Damit gehe ich konform, denn die Akte wurde an die Kanzlei deines RA gesandt und dort hast du Einsicht genommen.

    Gruß
    Henry


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  • Kurzes Update:


    Die Versicherung hat die restlichen Reparaturkosten bezahlt. Der Gutachter verzichtete auf den Differenzbetrag der Kürzung. Über die gekürzten 150,- EUR Wertverlust wird Klage eingereicht.


    Bezüglich der Akteneinsicht gibt es immer noch kein Ergebnis.

  • Weiteres Update:


    Gegen Ende August 2018 (!) schrieb mir ein Staatsanwalt, dass ich Opfer einer Straftat wurde. In seinem Schreiben wurde ich über meine Rechte belehrt.
    Eine Akteneinsicht war leider immer noch nicht möglich, da sich meine Kanzlei tot stellt.


    Ich weiß aber von der Staatsanwaltschaft, dass die Ermittlungsakte bereits Anfang Juli dort war.


    Zwei weitere Anwälte ließen sich die Akte zeigen. Vermutlich der Anwalt der unfallflüchtigen Fahrerin und ein Anwalt der Versicherung.
    So langsam kommt endlich mal Fahrt in das Strafverfahren.

    Einmal editiert, zuletzt von xaruba ()