Würde ich auch so machen. Die letzte Inspektion vor dem Garantieende mit Bericht zu möglichen Garantiearbeiten ist doch bei einem unabhängigen Meister vielleicht sogar die bessere Variante, ganz unabhängig von der Entfernung.
Beiträge von Claus69226
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Ja, genau das ist die Frage, denn die beste Versicherung ist ja immer die, die man nicht braucht! Keine Scherereien und kein Ärger. Für mich ist es ein Qualitätskriterium, wenn ich nach 5 Jahren eine Anschlussgarantie abschließen darf, wie gerade für den Tucson meiner Frau. Oder sie beim Ioniq 5 gleich für 8 Jahre erhalte. Da kann sich die deutsche sog. Premium-Liste mal ein Beispiel nehmen!
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Genau so ist's wohl zu lesen: Wurden nicht alle vom Hersteller empfohlenen Inspektionsarbeiten veranlasst (1.a) ist der Händler von der Garantieleistung befreit, und zwar unabhängig vom Umfang des Schadens (3.c).
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Man müsste mal die Garantiebedingungen der freiwilligen Garantie durchlesen, was da genau drin steht.
Gesagt - getan: Wenn ich mir da den einleitenden Satz unter b) und den §4 Punkt 1.a in Verbindung mit 3.c anschaue, klingt das schon danach, dass auch ohne Kausalzusammenhang kein Leistungsanspruch mehr besteht, wenn nicht alles entsprechend der Vorgaben gemacht wurde.
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Das oben von Torsten und Dir, Michael, gesagte sehe ich ja vom Bauchgefühl auch so und das ist absolut verständlich für uns juristische Laien mit gesundem Menschenverstand.
Aber wie ist das rechtlich: Kann ein Garantiefall abgelehnt werden, wenn ein Teil der Inspektion ausgelassen wird, die vom Hersteller Voraussetzung für die erweiterte Garantie über 8 Jahre ist? Auch unabhängig von jedem logischen Kausalzusammenhang? Wir reden hier ja nicht von einem gesetzlich geregelten Gewährleistungsfall, sondern von Spielregeln, die der Hersteller vorgibt.
PS. Im Standardwartungsplan für Europa steht für den Ioniq 5 da nicht "sollte" sondern: Alle 3 Jahre ersetzen.
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Für mich wäre eine juristische Bewertung interessant, ob das Untersagen des Austauschs eines funktionierenden Akkus gem. Checkliste bei der Inspektion, tatsächlich den Verlust der Garantie bedeutet. Meine Garantie läuft noch bis zum Jahr 2031. Bis dahin müsste ich diesen E-Call-Akku noch zweimal tauschen lassen. Ab 2028 nach Abschalten des 2G-Netzes dann definitiv völlig sinnfrei!
Haben wir einen Volljuristen hier im Forum, der dazu etwas Belastbares beitragen kann?
Vielen Dank dafür schonmal im Voraus! -
Genau so sieht es aus. Das ist Geldvernichtung des Bürgers Par excellance. Teure Regeln schaffen, die dann nicht mehr umsetzbar sind. Das muss auch Mal gesagt werden...
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Genau so sieht es ja aus. Ein funktionierendes Akku für ein paar hundert Euro vorsorglich tauschen weil es im Plan steht, aber in Kürze dann insgesamt unbrauchbar ist, weil das Funknetz nicht mehr existiert. Der Begriff Schildbürger, fällt mir da ein ...

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was der TÜV Prüfer macht, wenn ihm eine rote Kontrolllampe entgegen strahlt.
Was für einen Sinn sollte es machen, den Akku eines Systems mit 3 G-Netz zu prüfen, wenn es keine Empfänger für das Signal mehr gibt? Das ist genau die Frage, die sich mir aus obigem Artikel in #73 stellt.
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Ein verpflichtender eCall-Check bei der Hauptuntersuchung ist derzeit nicht vorgesehen. Die Funktion wird bisher nicht geprüft. Und das wird bei vielen bald wohl auch mit neuem Akku nicht mehr funktionieren. Siehe: Notrufsystem eCall in Autos wird abgelöst – mit diesen Konsequenzen