Gibt es für die Inspektionarbeiten laut Checkliste nicht eine pauschal angesetzte Arbeitszeit? Dann gehe ich davon aus, dass die abgerechnet werden kann, auch wenn man einzelne Punkte selbst machen könnte. Für die Garantie wird auch entscheidend sein, dass die Werkstatt die Checkliste abhakt. Sonst müssten dort vermerkt werden was der Kunde selbst übernehmen will. Das würde im Garantiefall wohl nicht anerkannt werden.
Ich lasse ja auch einige Dinge nicht erledigen, wie Scheibenwischer, Wischwasser, Innenraumfilter. Dadurch spare ich zum Teil die Materialkosten. Die Arbeitszeit zahle ich wohl teilweise totzdem mit der Pauschale.