Der Mietwagen muss von der gegnerischen Versicherung aber anscheinend auch nicht uneingeschränkt bezahlt werden, auch nicht wenn keine Teilschuld besteht. Wir haben gerade so einen Fall in der Familie. Da muss die Versicherung wohl den Wagen nur zahlen bis das Gutachten erstellt wurde und dann wieder während der Reparaturzeit in der Werkstatt. Wenn die Versicherung sich dazwischen Zeit nimmt mit der Prüfung und Freigabe zur Reparatur zahlt man selbst. Auch hier läuft alles über Anwalt.
Alles ganz seltsam in meinen Augen.
Bei einem Totalschaden kann es aber auch wieder anders sein.