Moin,
also das hat ja wohl nix mit "Verschleiß" zu tun!
Da sollte man dem Händler mal kräftig ans Schienbein treten, so ein nicht Betriebs und verkehrssicheres Auto zu verkaufen. 
Das ist schon lebensgefährlich!
In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, wie alt der TÜV ist?! 
Mit diesen Reifen hätte es nie die Plakette geben dürfen!!!
Also entweder hat der Prüfer das durchgewunken (was ihn im Zweifelsfall sogar den Job kosten; mindestens gewaltig Ärger bereiten kann!) oder der Verkäufer hatte zur Prüfung andere Räder/Reifen drauf.
Beides sind strafbewehrte Vorgänge....
Grüße
Torsten
PS: Mit diesen Reifen würde ich keinen Meter mehr fahren. Im Falle eines Unfalls könnte sich sogar die Versicherung auf "grobe Fahrlässigkeit" berufen und die Zahlung verweigern....