Aber wie ist das rechtlich: Kann ein Garantiefall abgelehnt werden, wenn ein Teil der Inspektion ausgelassen wird, die vom Hersteller Voraussetzung für die erweiterte Garantie über 8 Jahre ist? Auch unabhängig von jedem logischen Kausalzusammenhang? Wir reden hier ja nicht von einem gesetzlich geregelten Gewährleistungsfall, sondern von Spielregeln, die der Hersteller vorgibt.
Man müsste mal die Garantiebedingungen der freiwilligen Garantie durchlesen, was da genau drin steht.
Aber die Bedenken kann ich verstehen. Allerdings: selbst wenn der Hersteller theoretisch eine Garantieleistung, die nichts mit der eCall Batterie zu tun hat, verweigert, wird das dem Ansehen der Marke schaden. Denn Hyundai möchte je auch keine PR wie "Hyundai verweigert Garantieleistung beim Achsbruch, weil eCall Batterie nicht getauscht wurde"