Ich denke, der Garantiebeginn ist der Tag der Übergabe lt. Kaufvertrag.
Denn man braucht ein Auto ja auch gar nicht zulassen um nur auf Privatgelände damit zu fahren. Dann hätte der ja ewig Garantie.
Im Falle einer Tageszulassung ist der Tag der Zulassung dann der erste Garantietag, da der Händler selbst das Fahrzeug in Betrieb nimmt.
Was passiert, wenn ich ein Auto kaufe, dann zulasse, aber erst 2 Monate später abhole ist dann noch fraglich. Aber das sind dann wirklich nur noch Einzelfälle.