Ich würde sagen, es zählt immer die Erstzulassung. Auch bei einer Tageszulassung. Ist er nach der Erstzulassung mehrere Monate abgemeldet, dann läuft die Garantie weiter. So sehe ich das.
Gruß
Bertus
ja das ist korrekt. Meiner ist einer der Showroom Wagen zum Facelift Model gewesen. Daher hatte der bereits eine Tageszulassung 09.2019 erhalten. Im Garantieheft ist dementsprechend auch das Autohaus mit der Zulassung für die Garantiebedinung hinterlegt. Als ich ihn übernommen habe, hatte er dementsprechend noch eine Restgarantie von 4 Jahren und 2 Monaten.
Wir haben uns dementsprechend geeinigt, dass dann der im September anstehenden Inspektionstermin ein Großer ist (also auch nochmal alle Filter ect tauschen) aufgrund der langen Standzeit (bin in den 2 Monaten knapp 3000 km gefahren) der komplett von denen übernommen wurde + Reifenwechsel Montage und Einlagern jetzt im Oktober war mit drin.
Das das mittlerweile unser 5ter Hyundai bei dem Händler war, konnte man zumindest den ganzen Erläuterungswahn bei der Übernahme sparen. Waren so rund 20 Seiten mit den Worten, hier auf Seite 6 ist das nun anders und auf Seite 14 das... (Batteriegarantie etc.)