@Bertus
google Dir einfach mal stvo § 17 (4), das sollte Deine Frage beantworten ![]()
@alle anderen
einfach machen wie beschrieben, dann klappt's auch außerorts im dunkeln ...
@Bertus
google Dir einfach mal stvo § 17 (4), das sollte Deine Frage beantworten ![]()
@alle anderen
einfach machen wie beschrieben, dann klappt's auch außerorts im dunkeln ...
Wenn nicht mal ein unverbindlicher Liefertermin genannt wurde, würde mich glatt mal interessieren, wie das juristisch aussieht. Mit Termin und entsprechender Überschreitung kann ich ja Lieferung anmahnen, Frist setzen und dann bei nichterfüllen vom Vertrag zurücktreten (wenn ich das soweit richtig verstanden habe) ...
Stand-Licht ist nur beim Fahren verboten, lehrte man mich einst in der Fahrschule!
(Vielleicht heißt es deswegen ja Positionslicht)
Ob ein- oder zweiseitiges Parklicht ist doch für den Zweck, dass ein geparktes Auto früh genug als Hindernis erkannt wird, egal
Kann man so pauschal nicht sagen. Es gibt durchaus Gründe, nicht beim billigsten Händlerangebot zu unterschreiben ...
Allerdings ist es auch nicht ganz unwahrscheinlich, dass Dein Händler Dir mit dem Konkurrenzangebot konfrontiert nochmal entgegen gekommen wäre, aber hätte hätte ...
Wird der Händler, bei dem Du unterschrieben hast, denn auch dein Anlaufpunkt für Service etc. sein? Das gäbe Dir ein Argument an die Hand, nochmal ein bisschen nach- bzw. künftige Konditionen vorzuverhandeln. (Auch wenn es nur der EV ist, aber auch der braucht ja Reifen ...)
Ich z.B. habe hier in Weimar mit Sicherheit mehr bezahlt als beim damals günstigsten online recherchierten Händler, dafür musste ich für die Übergabe keine Deutschlandreise organisieren ...
Naja, bei mir verzögerte sich die Lieferung erst lt. Bestellsystem um 20 Tage, effektiv war der Wagen aber schon 11 Tage nach dem vertraglichen Liefertermin da.
Quasi erst +23% Lieferzeit, effektiv dann +12,5%
Ist natürlich alles nicht repräsentativ für die gesamte Systematik, aber ich finde die Händleraussage auch nicht unplausibel. Es gab nen Ansturm, und jetzt ruckelt sich Angebot und Nachfrage ein bisschen zurecht ...
das lasse ich mal so stehen ... ![]()
aber rechts/links Pos.Licht anlassen kann man damit nicht beeinflussen, oder?
... doch noch was gefunden, S. 3-106:
Stromsparfunktion
Diese Funktion soll verhindern, dass
die Batterie entladen wird. Das
System schaltet automatisch das
Positionslicht aus, wenn der Fahrer
den Zündschlüssel abzieht und die
Fahrertür öffnet.
Mit dieser Einrichtung wird das
Positionslicht automatisch
ausgeschaltet, wenn der Fahrer das
Fahrzeug nachts am Straßenrand
abstellt.
Wenn das Standlicht nach dem
Abziehen des Zündschlüssels
weiterhin leuchten soll, gehen Sie
wie folgt vor :
1) Öffnen Sie die Fahrertür.
2) Schalten Sie das Positionslicht mit
dem Lichtschalter an der
Lenksäule AUS und wieder EIN.
Wenn das mal jemand ausprobieren möchte?
Ich hab die Stelle im PDF-Handbuch nachgelesen und halte das eher für einen Schreibfehler, wahrscheinlich wurde da ein Textblock übernommen und das Wort 'Parkleuchten' ist durchgerutscht. Oder Übersetzungsfehler.
auf deutsch:
"Drücken Sie bei eingeschalteten
Parkleuchten oder Scheinwerfern
auf die Beleuchtungsregeltaste, um
die Helligkeit der
Kombiinstrumentbeleuchtung zu
regeln."
und im englischen owner's manual:
"When the vehicle's position lights or
headlights are on, press the illumination
control button to adjust the
brightness of the instrument panel
illumination."
Ich denke, auf deutsch geht es also ums Positionslicht im Scheinwerferglas, die (leider) keine einseitige Parklichtfunktion haben.
Ich lasse mich aber auch gerne vom Gegenteil überzeugen!
Hallo Marcus, Glückwunsch zur Bestellung und zur exzellenten Farbwahl! ![]()
nicht bei den Heckklappen, sondern beim Kunststoffelement unten am Heck, auf dem das Nummernschild sitzt