Ich will die allgemeine Euphorie nicht bremsen, aber wie man rechtssicher eine Dashcam betreiben kann, hat das Gericht wohl nicht gesagt, lediglich angedeutet, in welche Richtung das technisch gehen kann (Speicher überschreiben, immer nur die letzten paar Minuten gesichert, dauerhaftes Abspeichern erst nach unfallhafter Erschütterung ...). Daneben wird der Gesetzgeber wohl nicht drum herum kommen, eine gewisse Konformität mit dieser Datenschutzgrundverordnung herzustellen, die ja in 10 Tagen in die Fußstapfen des Bundesdatenschutzgesetzes treten soll, wenn ich das richtig verfolgt habe. Bin gespannt, wie dieser gordische Knoten gelöst wird...
Es konnte doch nicht sein, dass einer lügt, man es ihm beweisen konnte, die Aufnahme jedoch aufgrund Datenschutz nicht anerkannt wird.
Doch, das kann schon sein. Kommt halt drauf an, was das für ein Beweis ist, und wie man den bekommen hat. Ich weiß, Du beziehst Dich hier auf die Dashcam, Henry. Für solche Beweise gibts jetzt ne höchstrichterliche Klärung.
Allgemein formuliert habe ich mit deinem Satz aber Bauchschmerzen...