Eher nein. Wie soll ein Polizist oder der TÜV Prüfer die Unbedenklichkeit eines Komplettrades beurteilen? Entweder anhand vom Fahrzeugschein oder über eine ABE. Eine Radnabenabdeckung mit Hyundai-Logo wird nicht genügen.
Genau so wenig hilft der Hinweis, dass es den IONIQ in anderen Ausstattungslinien auch mit anderen Radgrößen gibt. Vor Ort muss ein Papier sein.
Ich bin echt überrascht wie hartnäckig dieses Thema sich hier entwickelt.
Im Fahrzeugschein steht die ABE/EWG-Nr. aufgeführt: e4*2007/46*1157*..
In der ABE steht diese Nummer auch und damit ist die erste eindeutige Verknüpfung hergestellt.
Man sieht an diesem Thema aber auch mal wieder, wie kompliziert alles geworden ist. War das vor 30 Jahren auch so? Keine Ahnung. Und da soll noch einer durchblicken. Kann ich mir gut vorstellen, das mancher Verkäufer da überfordert ist, was aber dem Kunden nicht weiterhilft. Und dann gibt es die Verkäufer, die lieber teure Felgen-Reifenkombis verkaufen wollen. Wie ist das denn beim Style, da kann man für 950€ Aufpreis die 17Zoll-Felgen des Premium bestellen (wenn man will). Also dürfte es doch im Umkehrschluss auch kein Problem sein, beim Premium kleinere Felgen zu montieren. Ich will das nämlich auch tun und zwar in 16Zoll mit den schwarzen Belau-Felgen von Hyundai. Der Verkäufer wollte sie auf jeden Fall ordern. Und als Reifen die Conti TS 850.
Gruß
Bertus ![]()