Beiträge von Strg-Alt-Entf

    Vor allem hatte Andreas das ja ganz gut erklärt.

    Danke! Ich muss aber sagen, dass mein Spezialgebiet eher die gewerbliche Sachversicherung ist. Aber ich habe mich bei den entsprechenden Kollegen erkundigt und die sehen es so, wie ich es oben beschrieben habe. Allerdings gab es solche Fälle in der Praxis noch nicht. Das ist quasi Neuland.

    Ich muß wohl oder übel, ab und an den Akku aufladen. Dazu muß ich das Ladekabel ca. 1,6om über den Bürgersteig legen, in einer Kabelbrücke selbstverständlich, aber es könnte ja trotzdem jemand zu Fall kommen.


    Auch meine private Haftpflicht meinte sie wäre nicht zuständig.


    Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass die Kfz-Versicherung für Schäden aufkommt, die durch ein verlegtes Stromkabel entstehen, auch wenn es in diesem Fall zum Laden eines PKW genutzt wird.

    Ich komme mal auf dieses etwas ältere Thema zurück, weil ich (wenn mein PHEV denn endlich da ist) vor demselben Problem stehen werde. Außerdem bin ich vom Fach. 8)
    Da das Aufladen eines Elektrofahrzeugs mit "dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges" im Zusammenhang steht, wird jede Privathaftpflichtversicherung diesen Schaden ablehnen. Dafür ist das dann aber ein Fall für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
    Das bringt natürlich dann zwei Nachteile mit sich:


    1.: Ihr werdet nach einer Schadenzahlung hochgestuft.
    2.: Die Versicherung wird dem Geschädigten gegenüber immer zahlen, auch dann, wenn Ihr die nötige Sorgfalt habt walten lassen. Das heißt: Würdet Ihr ein Kabel über einen Fußweg verlegen, um Euer Auto auszusaugen, dient das nicht direkt dem Betrieb des Fahrzeugs. Stolpert dann einer über das Kabel, weil Ihr es nicht ordentlich verlegt habt, würde die Privathaftpflicht zahlen. Habt ihr aber eine auffällige Kabelbrücke verlegt und dem, der da langlaufen will, noch ein "Vorsicht, Kabel!" entgegengerufen, und er fällt trotzdem, wird die Versicherung nicht zahlen, ganz einfach, weil Ihr nicht fahrlässig wart und Euch auch niemand haftbar machen kann. Für den Halter eines Kfz gilt aber laut BGB die Gefährdungshaftung. Da haftet der Halter für jeden Schaden, der durch den Betrieb des Kfz entsteht, ungeachtet der Prüfung einer Schuld. Ihr könnt also eine Kabelbrücke nutzen, Warnschilder aufstellen und mit einem Megaphon warnen - wenn einer stolpert, zahlt die Versicherung trotzdem und Ihr werdet hochgestuft. ;(


    Ich werde meinen Wagen gelegentlich so aufladen. Aber ich halte das Risiko bei uns für kalkulierbar, denn der Fußweg wird wenig genutzt. Direkt in der Innenstadt und bei einem belebten Bürgersteig würde ich das nicht machen.

    POI = Point of Interest


    Das sind also Sonderziele, die du nicht über die Adresse suchst, sondern über die Art des Zieles, z.B. "nächster Aldi-Markt", "Hotel in München", "Ladesäule auf der Strecke". Die sind zum Einen im Navi eingetragen, lassen sich oft aber auch nachträglich aufspielen.

    Eine Fehlleitung durchs Navi hat wohl jeder schon mal erlebt. Kann passieren. Ich habe viel Erfahrung mit Stand-alone Geräten, und da sind die von Garmin und TomTom die besten, was Routenführung und Live-Dienste angeht.
    Da das im Hyundai auf TomTom basiert, bin ich da eigentlich guter Dinge.