Achso ich vergaß, die korrekte Antwort auf #41 lautet: "JA"!
Zitat: NG eCall fügt sich in den unionsrechtlichen Rahmen für Typgenehmigung und Marktüberwachung ein, in dem die Verordnung (EU) 2018/858 die Systematik von Genehmigung, Konformität im Betrieb und Marktaufsicht definiert. Konkret erfolgt die Einführung durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1180 der Europäischen Kommission vom 14. Februar 2024