Ja, klar. Das kann den Druck erhöhen. Bei 5% mehr, sollte das aber noch nicht auftreten.
Beiträge von Claus69226
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normalerweise ist das Kühlwasser und das Motoröl 2-Getrennte Kreislaufsysteme
Genau das ist vermutlich Grund für die berechtigte/besorgniserregende Frage von SteMo: Wenn Öl ins Kühlwasser kommt, klingt das nach einer Leckage, z.B. über eine defekte Zylinderkopfdichtung. Ist auf jeden Fall kritisch für den Motor und hat nichts damit zu tun, wenn da mal 200 ml zu viel Öl eingefüllt wurde.
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Saubere Sache!
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Für die Preisdifferenz zum Hyundai-Autohaus in Wiesloch könntest Du Bart noch ein schönes langes Wochenende im 4*-Hotel um die Ecke buchen, inklusive Anhang. Ist 'ne schöne Gegend und unweit von Heidelberg...

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Servus Axel,
das klingt tatsächlich deutlich überteuert! Bei meiner letzten Inspektion (mit der dreifach höheren Laufleistung als bei Dir) hat die original Hyundai-Werkstatt meines Vertrauens in Wiesloch mehr als 200 Euro weniger berechnet. Das würde ich bei deiner mal nachfragen...
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kann er nachgerüstet werden?
Nachrüsten geht nicht, wie Michael schon sagte. Was aber geht, ist WLAN-Empfang über Handy-Hotspot oder Stick einrichten, so dass Du online Navigationsdaten, Staus, Tankstellenpreise etc. empfangen kannst.
Aber damit ist halt keine Fernabfrage oder -bedienung möglich. -
beide gehören Samsung, so wie auch...
Ja, die ganze "Jubelelektronik" unserer Jugend gibt's so nicht mehr. Irgendwie verstörend...

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Würde ich auch so machen. Die letzte Inspektion vor dem Garantieende mit Bericht zu möglichen Garantiearbeiten ist doch bei einem unabhängigen Meister vielleicht sogar die bessere Variante, ganz unabhängig von der Entfernung.
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Ja, genau das ist die Frage, denn die beste Versicherung ist ja immer die, die man nicht braucht! Keine Scherereien und kein Ärger. Für mich ist es ein Qualitätskriterium, wenn ich nach 5 Jahren eine Anschlussgarantie abschließen darf, wie gerade für den Tucson meiner Frau. Oder sie beim Ioniq 5 gleich für 8 Jahre erhalte. Da kann sich die deutsche sog. Premium-Liste mal ein Beispiel nehmen!
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Genau so ist's wohl zu lesen: Wurden nicht alle vom Hersteller empfohlenen Inspektionsarbeiten veranlasst (1.a) ist der Händler von der Garantieleistung befreit, und zwar unabhängig vom Umfang des Schadens (3.c).