Ich habe im Nachhinein den go-e Charger beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet. Man konnte auf dessen Seite dazu ein Formular runterladen. Da dieses Formular eigentlich vom ausführenden Elektriker auszufüllen war, denke ich, dass hier in erster Linie an fest installiert Wallboxen gedacht war. In meinem Fall konnte ich die Box ja selbst montieren (=einstecken) und habe das Formular so gut es ging ausgefüllt.
Der Netzbetreiber hat sich in einer freundlichen Mail bedankt und die Meldung bestätigt.
Anscheinend war es bisher so, dass jeder Netzbetreiber selbst festgelegt hat, ab welchen Abnahmen entweder nur zu informieren ist und ab wann eine Genehmigung erforderlich ist.
Inzwischen ist es vereinheitlicht und seit 21.03.2019 ist der Betrieb einer Wallbox grundsätzlich zu melden:
Meldepflicht nach § 19 NAV
Ladeeinrichtungen jeder Art für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen, so § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung. Zudem ist die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers notwendig, wenn die Summen-Bemessungsleistung der Wallbox 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet. Der Netzbetreiber ist in diesem Fall verpflichtet, sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung zu äußern.
Quelle: https://www.smarter-fahren.de/…ten/wallbox-meldepflicht/