Wie ich oben schon schrieb sind das Sonderparkplätze für E-Autos - auch wenn die unteren beiden Schilder wahrscheinlich vertauscht angebracht wurden.
Auf dieser Seite wird das gut erklärt:
https://www.polizei.hamburg/service/6808000/e-kfz/
Auszug:
Das generelle Parkverbot für alle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor gilt selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiten.
Wer sein Kraftfahrzeug mit einem Verbrennungsmotor auf den Sonderparkflächen für E-Kfz parkt, muss damit rechnen, dass sein Fahrzeug abgeschleppt wird, um die Parkfläche für die bevorrechtigten E-Kfz wieder frei zu machen. Weiterhin wird ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld erhoben.