Leider alles (teilweise) falsch. ![]()
Richtig ist:
So beschilderte Parkplätze sind Sonderparkplätze für E-Kfz. Auf ihnen dürfen ausschließlich E-Kfz parken. Für sogenannte Verbrenner gilt auf solchen Parkflächen ein Parkverbot.
E-Kfz dürfen nur mit Auslegung der Parkscheibe höchstens vier Stunden dort parken, weil auch an den Ladesäulen einer Vielzahl von Elektroautos das Aufladen ermöglicht werden soll. Außerhalb der angegebenen Bewirtschaftungszeit „8-18 h“ dürfen sie jedoch zeitlich unbegrenzt und deshalb ohne Parkscheibe parken.
PS: insofern lag @komp mit edit2 richtig!
Und hier auch noch meine Quelle:
Sonderparkplätze für E-Kfz
Musste auch erst mal googeln...