Beiträge von revolt

    Wie ich oben schon schrieb sind das Sonderparkplätze für E-Autos - auch wenn die unteren beiden Schilder wahrscheinlich vertauscht angebracht wurden.


    Auf dieser Seite wird das gut erklärt:
    https://www.polizei.hamburg/service/6808000/e-kfz/


    Auszug:


    Das generelle Parkverbot für alle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor gilt selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiten.


    Wer sein Kraftfahrzeug mit einem Verbrennungsmotor auf den Sonderparkflächen für E-Kfz parkt, muss damit rechnen, dass sein Fahrzeug abgeschleppt wird, um die Parkfläche für die bevorrechtigten E-Kfz wieder frei zu machen. Weiterhin wird ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld erhoben.

    Verstehe. Das wäre schon eine Alternative. Hätte auch den Vorteil, dass die Kofferraummatten weiterhin passen würden. ;)


    Aber so ist auch gut und man ist vielleicht mal froh wegen dem Mehr an Breite.

    Leider alles (teilweise) falsch. 8o


    Richtig ist:


    So beschilderte Parkplätze sind Sonderparkplätze für E-Kfz. Auf ihnen dürfen ausschließlich E-Kfz parken. Für sogenannte Verbrenner gilt auf solchen Parkflächen ein Parkverbot.
    E-Kfz dürfen nur mit Auslegung der Parkscheibe höchstens vier Stunden dort parken, weil auch an den Ladesäulen einer Vielzahl von Elektroautos das Aufladen ermöglicht werden soll. Außerhalb der angegebenen Bewirtschaftungszeit „8-18 h“ dürfen sie jedoch zeitlich unbegrenzt und deshalb ohne Parkscheibe parken.


    PS: insofern lag @komp mit edit2 richtig!


    Und hier auch noch meine Quelle:
    Sonderparkplätze für E-Kfz
    Musste auch erst mal googeln... ;)

    Merkwürdig finde ich nur das die "Klappe" hinter der die Batterie versteckt war mit weggefallen ist. Mit Ihr wäre der "Neue Stauraum" doch besser nutzbar gewesen. Vermutlich spart man sich aber so 1 € für das Plastikteil :)

    Wie meinst du das? Es ist doch jetzt der gesamte Bereich offen, der zuvor für die Batterie reserviert war.
    Wo und wozu willst du da jetzt wieder eine Klappe unterbringen?

    Die Frage ist aber schon dahingehend interessant, ob sich die Einfahrphase beim Plugin nicht verlängern müsste, um so mehr der rein elektrisch gefahrene Anteil ist.


    Man kann ja im Extremfall bei weitgehend elektrischem Betrieb auch nach 1000 km den Verbrenner nur wenige Kilometer genutzt haben.


    Wird auf diesen Umstand, den es so ja nur beim Plugin gibt, im Handbuch denn eingegangen?

    Kann ich verstehen @Mischka. Würde mir genauso gehen.


    Nun stellt sich mir aber die Frage: was kann man vorbeugend tun, um das Festsetzen zu verhindern?


    Immer mal wieder stärker abbremsen.


    Den Wagen spätestens alle zwei Tage kurz bewegen.


    In der Garage auf die Feststellbremse verzichten.


    Oder vorbeugend das Verhalten schon mal beim Händler reklamieren? Ich nehme an, dass Schäden später auch bei uns nicht über die Garantie laufen werden.