Mich wundert ja das man überhaupt abschleppen darf.
Ich habe mich dazu aus Interesse mal bei Hyundai erkundigt.
Antwort:
Bei der hinteren Abschleppeinrichtung handelt es sich nicht um eine vorgeschriebene Einrichtung. Unabhängig davon wird diese sehr selten und nur in einer Notfallsituation beim Abschleppen eines Pannenfahrzeugs genutzt. Für eine solche kurzfristige Krafteinwirkung ist das Fahrzeug ausgelegt. Dies gilt jedoch nicht für den Dauerbetrieb mit einer Anhängelast