Moin,
also das hat ja wohl nix mit "Verschleiß" zu tun!
Da sollte man dem Händler mal kräftig ans Schienbein treten, so ein nicht Betriebs und verkehrssicheres Auto zu verkaufen. ![]()
Das ist schon lebensgefährlich!
In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, wie alt der TÜV ist?! ![]()
Mit diesen Reifen hätte es nie die Plakette geben dürfen!!!
Also entweder hat der Prüfer das durchgewunken (was ihn im Zweifelsfall sogar den Job kosten; mindestens gewaltig Ärger bereiten kann!) oder der Verkäufer hatte zur Prüfung andere Räder/Reifen drauf.
Beides sind strafbewehrte Vorgänge....
Grüße
Torsten
PS: Mit diesen Reifen würde ich keinen Meter mehr fahren. Im Falle eines Unfalls könnte sich sogar die Versicherung auf "grobe Fahrlässigkeit" berufen und die Zahlung verweigern....