Moin,
Frage: Was steht denn nun KONKRET im Wartungsplan drin?
Auch wenn die Batterie sicherheitsrelevant ist, muss ich sie nicht unbedingt pauschal tauschen (lassen), da sie (ihre Funktion) schließlich überwacht wird und ein Ausfall erstmal (im Gegensatz zur Bremsflüssigkeit) keinerlei Auswirkungen auf die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs hat.
Wenn die Bremsflüssigkeit bei einem Test noch "gut" ist, bedeutet das ja nicht, dass das bis zur nächsten Inspektion so bleibt. Und der Wassergehalt der Bremsflüssigkeit wird nun mal nicht überwacht.....
Also auch dieser Vergleich hinkt.
Ich bleibe dabei: Der (Nicht)tausch hat per se keinerlei Konsequenzen, auch keinen Einfluss auf die Garantie/Gewährleistung. Es kann lediglich sein, dass der TÜV meckert, wenn man mit einer leuchtenden roten Lampe wegen defekter Batterie dort aufschlägt.......
Grüße
Torsten