Dazu habe ich auch etwas interessantes in einem anderen Forum gefunden:
"Fahrzeug mit einigen nicht eingetragenen Umbauten, es kommt zu einem
Unfall mit erheblichen Personenschaden (Radfahrer angefahren).
Erste Instanz spricht den Fahrer Schuldig - Fahren ohne Betriebserlaubsnis, Versicherung kann 5.000€ des Schadens zurückfordern.
Versicherung
geht in Berufung, zweite Instanz stellt Vorsatz fest - wenn ein
Fahrzeug nach eintragungspflichtigen Umbauten ohne Abnahme bewegt wird,
ist es Vorsatz. Versicherung kann volle Schadenssumme vom VN
zurückfordern.
Die Radfahrerin ist seit dem Unfall
Querschnittsgelähmt und nicht mehr Arbeitsfähig. Sie hat Anspruch auf
Schmerzenesgeld in gut sechstelliger Höhe. Diese muss nun vom
Unfallverursacher übernommen werden. Als KFZ-Mechatroniker reicht das
Geld für die Tilgung nicht aus. Da die Verschuldung auf Vorsatz
zurückzuführen ist, ist eine Privatinsolvenz ausgeschlossen.
Und alles nur wegen ein paar nicht eingetragenen Spurplatten und Xenon-Leuchtmittel in den Halogenleuchtkörpern."