Beiträge von Der mit dem Strom faehrt

    Zum Thema Verbrauch von aktuellen Benzinern.
    Ich war vor ein paar Wochen dienstlich mit einem nagelneuen VW Touran Benziner mit DSG einige hundert km auf der Autobahn unterwegs, der bei meiner Fahrweise im Schnitt 5,7 Liter verbraucht hat.
    Das ist schon erstaunlich wenn ich überlege was für einen Luftwiderstand der Touran haben muss und mein Hybrid dagegen aktuell auch nur maximal 0,5 - 1 Liter weniger benötigt.

    5,7 Liter lt. Anzeige? Bei VW durfte ich da immer 0,5 Liter drauf rechnen.

    Vergiss den Ioniq.

    Ich finde das LED Licht sehr gut. Und dass das Fernlicht Halogen ist, finde ich auch nicht störend.
    Wenn Du aber so auf den Euro gucken musst, und der Umweltgedanke für Dich uninteressant ist, behalte Dein altes Auto. Denn den Wertverlust wirst Du so schnell nicht wieder reinholen. Kannst Du Dir ja leicht ausrechnen.
    Und scheinbar wirst Du ja auch nicht zufrieden mit dem Auto sein, wenn Du schon vorher von “Abstrichen“ schreibst.


    Mein täglicher Weg zum Büro und wieder nach Hause beträgt 2 * 17 km, führt über verschiedene Landstraßen und Ortschaften und hat ein Höhenverlaufsprofil von 350 m -> 430 m -> 280 m -> 330 m -> 280 m -> 320 m -> 270 m.

    Wenn Du diese Höhenmeter mit einem Plug In machen wills, und das auch noch auf der Landstraße, wirst Du nicht glücklich werden. Die 2 mal 17 KM wirst Du mit einer Batterieladung schaffen, aber 100 km/h fahren wird schwer. Der Elektromotor hat eine Leistung von 61 PS und schafft die Steigungen auch ohne Benzinmotor, aber halt nur sehr langsam. Ich habe ca. 10% Steigung und komme auf ca. 80 Km/h. Und das dauert etwas. Ein BEV wird das sicher problemlos schaffen.

    Dein Profil klingt eher nach BEV (Voll Elektrisch). Der Hybrid hat keine 63 km Reichweite, sondern der Plug In Hybrid. Aber wenn Du 44 Km pro Weg fährst, würdest Du jeden Tag den Motor benötigen, während Du mit dem BEV auch 2 Tage ohne Laden fahren könntest (wie weit man kommt, können BEV Fahrer besser schreiben).
    Da Du eh einen Zweitwagen für weite Strecken hast, spricht nicht viel gegen einen BEV. Und Du sparst Dir viel Inspektionskosten.


    Wenn Du das Auto erstmal hast, wirst Du sicherlich auch feststellen, dass man auch mit einem BEV längere Strecken fahren kann. Mit einer Schnelladesäule ist das Auto schneller voll, als Du bei Ikea zum Einkaufen brauchst. ;)

    Ich denke das reicht - falls später mal ein BEV kommt, dann kann man noch immer eine dann preiswertere und ggf. steuerbare Wallbox nehmen.

    Ich hoffe, wenn bei mir ein BEV ansteht, dass ich dann den Strom auch wieder zurück ins Haus bekomme.
    Als Hausakku sozusagen. Tagsüber laden und abends wieder abzapfen.
    Batterie muss natürlich groß genug sein.


    Das wäre ein Traum :rolleyes:

    Oh ja, stimmt. Was hat auch die Abkürzung für Kalenderwoche mit meinem Kommentar zu tun. ?( Wie kann ich nur. Ich werde mich versuchen zu bessern.


    PS: ich werde aber keinen auf die Mütze bekommen, da mich dieser Supporter ignorieren wollte. Daher habe ich einen Freifahrtschein :D

    Ich habe mal einen Verbrauchtest gemacht. 500 Km nach Hamburg hin und 500 Km zurück. Um die 5 Grad war es.
    Mit vollem Akku losgefahren und mit leerem angekommen. Winterreifen drauf und Tempomat auf 102 Km/h gestellt.
    Da ich nachts gefahren bin, konnte ich das auch bis auf die vielen Baustellen durchfahren.
    Ergebnis: Hin und Rückfahrt je 4,3 Liter / 100 km lt. Bordcomputer.
    Da ich es schon unter 4 Liter im Sommer geschaft habe, schieb ich einen Teil des Mehrverbrauchs mal auf die Winterreifen.


    Bei der Schleichfahrt, hätte ich allerdings mit etwas weniger Verbrauch gerechnet, trotz Winter.

    Dazu habe ich auch etwas interessantes in einem anderen Forum gefunden:


    "Fahrzeug mit einigen nicht eingetragenen Umbauten, es kommt zu einem
    Unfall mit erheblichen Personenschaden (Radfahrer angefahren).

    Erste Instanz spricht den Fahrer Schuldig - Fahren ohne Betriebserlaubsnis, Versicherung kann 5.000€ des Schadens zurückfordern.


    Versicherung

    geht in Berufung, zweite Instanz stellt Vorsatz fest - wenn ein
    Fahrzeug nach eintragungspflichtigen Umbauten ohne Abnahme bewegt wird,
    ist es Vorsatz. Versicherung kann volle Schadenssumme vom VN
    zurückfordern.


    Die Radfahrerin ist seit dem Unfall
    Querschnittsgelähmt und nicht mehr Arbeitsfähig. Sie hat Anspruch auf
    Schmerzenesgeld in gut sechstelliger Höhe. Diese muss nun vom
    Unfallverursacher übernommen werden. Als KFZ-Mechatroniker reicht das
    Geld für die Tilgung nicht aus. Da die Verschuldung auf Vorsatz
    zurückzuführen ist, ist eine Privatinsolvenz ausgeschlossen.


    Und alles nur wegen ein paar nicht eingetragenen Spurplatten und Xenon-Leuchtmittel in den Halogenleuchtkörpern."