Im Kaufvertrag stand nicht Tageszulassung?? Und dir ist auch nicht aufgefallen, das im Fahrzeugbrief bereits das Autohaus aufgeführt ist?
Auch die Förderung hast Du ja nicht beantragen können, da sie ja sicherlich bereits vom Autohaus beantragt wurde.
Das muss doch auffallen und nicht erst nach 1,5 Jahren.
Auch auf dem Fahrzeugschein ist die Erstzulassung aufgeführt und auf dem Nummernschild gibt es einen Tüv Aufkleber, wo bei einem Neuwagen 3 Jahre Tüv drauf sind. Also müsste der bei einem Neuwagen bis Juli 2024 laufen.
Und das hast du alles nicht gesehen?
Und im Beitrag oben hast Du geschrieben, dass der Verkäufer von 7 Jahren Batterie Garantie gesprochen hat. Das lässt vermuten, dass der Verkäufer sehr wohl von einer Tageszulassung gesprochen hat.
Der Anwalt vom Autohaus wird seinen Spaß haben.
Und selbst wenn du Recht bekommen würdest, wird das Autohaus vermutlich nicht der Wandlung zustimmen, sondern die Garantieverlängerung für ein Jahr dazukaufen und gut ist.