Zu 1.
In den Service/Garantie Bedingen.
Zu 2.
Und schon wieder verdrehst du die Aussagen!
Ich habe nichts von einer Prüfpflicht, und schon garnicht durch die Prüforganisationen der HU, gesagt!
Ich habe gesagt, dass über eine Nachweispflicht der Funktionsfähigkeit von E-Call nachgedacht wird.
Das KANN durch die Prüforganisationen gemacht werden aber, analog zur AU eben auch von der Werkstätten, was wahrscheinlicher ist.
Zu 3.
Natürlich kommen die schneller wenn E-Call einwandfrei funktioniert.
Wenn der Tausch nicht notwendig wäre, wäre er nicht Bestandteil der Wartung!
Übrigens wird nicht der Akku überwacht, sonder das E-Call System.