Steckdose Einzelgarage - WEG

  • Hallo Liebe Mitstromer,


    Eigentlich wollten wir zum gelegentlichen laden eine Wallbox in unserer Einzelgarage installieren lassen, aber die WEG-Verwalterin meint, dann müsste gegebenenfalls der ganze Stromschrank auf meine Kosten erneuert werden und dann bei den Stadtwerken die Kapazität erhöht werden - da wollte ich einfach mal dann warten wie lange kein weiterer Eigentümer ebenfalls eine Ladebox installieren lassen will, so dass dann die Installation der Elektrik auf alle verteilt werden kann.


    Nun haben in dieser Garage eine Schuko-Steckdose. Bislang haben wir dort den Hyundai Ioniq PHEV (7kw für 60 Km) geladen und das reicht meiner Frau hier in der Stadt.

    Nun wurde uns vorerst untersagt, dort zu laden. Die Leitungen seinen zu alt…Ein möglicher Brand sei nicht durch die Hausversicherung abgesichert.


    Hinzu kommt, dass in der kommenden WEG Versammlung in die Hausordnung aufgenommen werden soll, dass unter anderen das Laden an der Steckdose von Elektrofahrzeugen verboten wird.

    Die Leitung ist laut Elektriker typisch für die 80er Jahre „überdimensioniert“ und könne die maximal 3,7KW locker wegstecken und selbst einen Dauerbetrieb mit 2,2-2,5KW sieht er problemlos. Die Steckdose (die könnte man mal austauschen) geht an unseren separaten Stromzähler und ist dort mit 16A abgesichert. Ich hatte nun mal um zu schauen unser BEV angeschlossen und über 12:30 Stunden hatte der Ladezigel 19.0KWH gezogen, sprich knapp unter 1,6KW pro Stunden. Von daher wird die an der elektrischen Anlage nicht einmal etwas warm.


    Wie sieht es rechtlich aus: eine WEG kann ja vieles beschließen, aber wie ist die aktuelle, rechtliche Situation: Die Einzelgage ist unser im Grundbuch eingetragenes Eigentum. Die Stromleitung ist in Ordnung und der Strom kommt von unserem eigenem Stromzähler. Falls der Beschluss zustande kommt, wie aussichtsreich wäre dann eine Klage?


    Danke,

    Thomas

    __________________________________________________________
    "Ein Porsche bietet als einziges Fahrzeug die Möglichkeit, von unten auf andere herabzusehen..." :D

  • Moin,

    die Installation einer Wallbox kann nicht untersagt werden.


    Abhängig vom Zustand der Anlage kann es zu einem Mehraufwand kommen.

    Das E–Werk tauscht maximal an 2 Stellen die Sicherungen um die Leistung zu erhöhen und die Selektivität zu gewährleisten.


    Alle weiteren Kosten kann nur eine Elektrofirma beziffern. Diese sind dann vom „Verursacher“ zu tragen. Der Tausch der Sicherungen würde aber leider auch schon der Allgemeinheit nützen, da nun weitere Boxen angebaut werden könnten.


    (Wir haben 90WE in der Wohnanlage, jeder hat einen festen Stellplatz, bisher gab es noch keine Anfragen)


    Die WEG kann gegen eine Aufladung meines Fahrzeuges in der eigenen Garage nichts machen.


    Geeignete Steckdose montieren und fertig. So Kabelquerschnitt , Sicherung usw. passen.


    Ist die Garage Eigentum o. Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht?

    Ioniq EV VFL Premium phantom black EZ 02/2020

    Einmal editiert, zuletzt von andreas2044 ()

  • Wie oben Beschrieben, die Einzelgarage ist im Grundbuch als Eigentum eingetragen.

    __________________________________________________________
    "Ein Porsche bietet als einziges Fahrzeug die Möglichkeit, von unten auf andere herabzusehen..." :D

  • Wieder diese unbegründete Brand-Angst. Wenn man zum Beispiel mit einem Juicebooster oder dem Ladeziegel und nicht gerade mit den vollen 16A lädt sollte nichts dagegen sprechen. Man kann sich ja den Segen eines Elektrikers holen, der die Leitung plus Dose abcheckt. Die WEG muss langsam im Jetzt ankommen.

    HEV Trend-blau aus 2017
    HEV Trend-weiss aus 2018

  • Wir haben uns 2018 eine neue ETW gekauft zur Vermietung. Bereits beim Kauf haben wir als Sonderwunsch eine Steckdose in unseren TG-Stellplatz legen lassen, die Stromzuleitung erfolgt über unser Kellerabteil, Abrechnung über den Wohnungsverbrauch. Ein Plug-in kann jederzeit angeschlossen werden. Am TG-Stellplatz direkt neben uns ist eine einzelne Wallbox angeschlossen - bisher alles Einzelmassnahmen. Zwischenzeitlich ist mit den Stadtwerken alles abgeklärt, der Verwalter hat mehrere Angebote eingeholt und bei der anstehenden WEG-Versammlung nach Ostern wird über den allgemeinen Anschluß von Wallboxen in der Tiefgarage abgestimmt

  • Nun wurde uns vorerst untersagt, dort zu laden. Die Leitungen seinen zu alt…Ein möglicher Brand sei nicht durch die Hausversicherung abgesichert.


    Hinzu kommt, dass in der kommenden WEG Versammlung in die Hausordnung aufgenommen werden soll, dass unter anderen das Laden an der Steckdose von Elektrofahrzeugen verboten wird.

    Die Leitung ist laut Elektriker typisch für die 80er Jahre „überdimensioniert“ und könne die maximal 3,7KW locker wegstecken und selbst einen Dauerbetrieb mit 2,2-2,5KW sieht er problemlos. Die Steckdose (die könnte man mal austauschen) geht an unseren separaten Stromzähler und ist dort mit 16A abgesichert.

    Darf die WEG das überhaupt verbieten, wenn sogar ein Elektriker das freigibt?

    Davon mal abgesehen dass ich mich nicht daran halten würde.

  • hier der entsprechende § im Wohnungseigentümergesetz


    zu den Eigentumsbegriffen: Wenn die Garage wirklich Euer ausdrückliches Sondereigentum (muss im Grundbuch genau so bezeichnet werden) ist, hilft § 10 im WEG weiter. Ich vermute aber, dass Ihr eher wie üblich ein Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum 'Garage' habt, und da muss die Eigentümergemeinschaft allen baulichen Veränderungen zustimmen. Dem Einbau einer Wallbox kann sie gesetzseidank auch nicht mehr widersprechen, der Wallbox-Beauftrager zahlt halt alles.


    Soweit ich weiß kann die Eigentümergemeinschaft prinzipiell über die Hausordnung das Laden eines Elektroautos an einer (normalen Schuko?)-Steckdose nur untersagen, wenn das in eine allgemeinere Regel eingebettet ist, z.B. "unbeaufsichtigtes Laden von Batterien (ggf. ab gewisser Größe) ist in den Garagen untersagt". Vielleicht noch mit Verweis auf Brandschutz...

    ioniq style hev platinum silver seit 17.08.2017 :thumbsup:

  • zu den Eigentumsbegriffen: Wenn die Garage wirklich Euer ausdrückliches Sondereigentum (muss im Grundbuch genau so bezeichnet werden) ist, hilft § 10 im WEG weiter.

    ich denke, dass ist Sondereigentum.

    Die WEG will ja jetzt beschließen, dass ich das Auto nicht mehr in meiner Garage an der Steckdose laden darf indem die Hausordnung geändert wird.

    Da istvdie Frage in wie weit das Rechtens ist.Screenshot_20220404-154904_Adobe Acrobat.jpg

    __________________________________________________________
    "Ein Porsche bietet als einziges Fahrzeug die Möglichkeit, von unten auf andere herabzusehen..." :D

  • Als einzigen tragfähigen Grund, das in der Hausordnung zu regeln, kann ich mir Brandschutz vorstellen (Lärm sollte bei geschlossenen Garagen ja keine Rolle spielen).

    Damit wäre man wieder beim Elektriker-Gutachten, dass die Ungefährlichkeit des Ladebetriebs bescheinigt...


    Wie ist das denn eigentlich alles verdrahtet? Läuft Deine Garagensteckdose denn über Deinen Stromzähler?

    ioniq style hev platinum silver seit 17.08.2017 :thumbsup:

  • Wie ist das denn eigentlich alles verdrahtet? Läuft Deine Garagensteckdose denn über Deinen Stromzähler?

    Ja. Geht über die Kellersicherung meines Kellers. Mit 16a abgesichert an unserem Stromzähler

    __________________________________________________________
    "Ein Porsche bietet als einziges Fahrzeug die Möglichkeit, von unten auf andere herabzusehen..." :D