Service Ioniq 5 BJ. 2021

  • Hallo Community,

    Ich brauche mal eure Hilfe.

    Unser Ioniq 5 ist ein Zweitfahrzeug, der mit vier Jahren gerade einmal 17.000 km Laufleistung hat. Ein Kostenvoranschlag für den regulären Service beinhaltet jetzt u.a. den Wechsel der Batteriekühlflüssigkeit und der ECall Batterie mit Gesamt kosten von 1115€. Was sagt ihr dazu? I

    Ich dachte beide Aktionen werden zu so einem frühen Zeitpunkt nur bedarfsbedingt durchgeführt. In jedem Fall kommt mir das bei der Laufleistung geradezu absurd vor, zumal wir praktisch nur zuhause am häuslichen Drehstrom laden und die Kühlflüssigkeit insofern kaum beansprucht wird bzw. nicht wirklich altert.


    Danke schon Mal für euren fachkundigen Rat! :)

  • Im Servicehandbuch ist es von Hyundai wohl so vorgesehen, dass das nach 3 Jahren oder (bei der Kühlflüssigkeit bei 60k) gewechselt wird.

    Diesen Zeitpunkt hast du eh schon verpasst. Ich würde mir zumindest das Wechseln der e-Call Batterie schenken, solange das System nicht meldet, dass die Batterie ersetzt werden muss.

  • Dann würde ich mal mit der Werkstatt sprechen, ob du die Garantie behältst, wenn du jetzt noch die Kühlflüssigkeit wechselst.

    Oder hast du die kompletten Inspektionen bisher ausgelassen? Dann hätte sich das mit der Garantie eh erledigt.

    Ioniq Plug In 2019 in Phantom Schwarz

    Ioniq BEV 2022 Premium in Phantom Schwarz

    BMW C Evolution Long Range

  • Im Servicehandbuch ist es von Hyundai wohl so vorgesehen, dass das nach 3 Jahren oder (bei der Kühlflüssigkeit bei 60k) gewechselt wird.

    Diesen Zeitpunkt hast du eh schon verpasst. Ich würde mir zumindest das Wechseln der e-Call Batterie schenken, solange das System nicht meldet, dass die Batterie ersetzt werden muss.

    Vielen Dank für deine Einschätzung. Das mit den drei Jahren kann sich allerdings nur auf eine Laufleistung von über 60k in diesem Zeitraum beziehen, weil die Serviceintervalle ja vom Fahrzeug angezeigt werden, bei normalen Laufleistungen alle 2 Jahre. Die Service-Intervalle sind also alle eingehalten. I

    Ich werde die Werkstatt mal fordern wegen der Gewährleistung in Sachen Kühlflüssigkeit. Rein technisch muss sie eigentlich nur irgendwann gewechselt werden, wenn häufig am Schnelllader geladen wird. Das ist bei uns praktisch nie der Fall. Und ansonsten wird es über die Lebensdauer im Grunde gar nicht erforderlich. Wie ich inzwischen recherchiert habe, sind die Systeme bei vielen Herstellern sogar versiegelt. ein Wechsel also gar nicht möglich.

    Bei dem Kostenvoranschlag, den ich bekommen habe, stimmen übrigens auch die Arbeitswerte nicht, wie ich festgestellt habe. Komplett unseriös das Ganze.

    Wenn ich mir bei diesen und meinen bisherigen Erfahrungen noch die zahlreichen Rückrufe und schlechte SW vor Augen halte, schwindet mein Vertrauen in Hyundai langsam...

  • Rein technisch muss sie eigentlich nur irgendwann gewechselt werden, wenn häufig am Schnelllader geladen wird. Das ist bei uns praktisch nie der Fall. Und ansonsten wird es über die Lebensdauer im Grunde gar nicht erforderlich.

    Das Problem ist, wenn Hyundai sagt, die muss gewechselt werden, dann ist das so. Ob das notwendig ist oder nicht, ist erstmal egal. Solange die gesetzliche Gewährleistung greift, könnte man noch im Schadenfall vielleicht vor Gericht Recht bekommen, aber da es in dem Fall freiwillige Garantie ist, kann Hyundai auch verlangen, dass die Kühlflüssigkeit gewechselt werden muss und der Werkstattmeister dabei den Ententanz tanzt ansonsten ist die Garantie halt futsch.

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  • Ja, wenn es tatsächlich so ist, wäre das wohl so. Nach allem, was ich hierzu inzwischen gelesen habe, scheint das aber nicht der Fall zu sein. Und es wäre auch ein Umweltskandal insbesondere bei einem EV.

    Hier eine Zusammenfassung, was Hyundai der Presse sagt: Laut Hyundai muss das Kühlmittel der Hochvoltbatterie des IONIQ 5 nicht regelmäßig gewechselt werden, sondern nur, wenn ein Defekt am Kühlsystem festgestellt wird. Stattdessen ist eine Sichtprüfung des Hochvolt-Batteriegehäuses auf Beschädigungen und das Prüfen des Frostschutzes bei der Wartung fällig.

    Das bedeutet wohl, die Werkstatt hat einen Kostenvoranschlag für einen unwahrscheinlichen worst case erstellt, was in der Branche ja fast schon üblich ist.

  • Das Problem ist, wenn Hyundai sagt, die muss gewechselt werden, dann ist das so. Ob das notwendig ist oder nicht, ist erstmal egal. Solange die gesetzliche Gewährleistung greift, könnte man noch im Schadenfall vielleicht vor Gericht Recht bekommen, aber da es in dem Fall freiwillige Garantie ist, kann Hyundai auch verlangen, dass die Kühlflüssigkeit gewechselt werden muss und der Werkstattmeister dabei den Ententanz tanzt ansonsten ist die Garantie halt futsch.

    Ich ahne langsam was mit AH-Ententanz gemeint ist :thumbup:

    Mein Ioniq FL war ja 5 Jahre und hatte ca. 57.000km scheckheftgepflegt und ein Akkukühlflüssigkeitswechsel war noch nicht gemacht worden in der Zeit, das hab ich erst hier aus dem Forum erfahren, dass das "eigentlich" gemacht werden sollte..

    Es hieß im Juni bei Übergabe, dass die blaue Kühlflüssigkeit von Hyundai gerade nicht verfügbar wäre, wir melden uns dann... wird aber dann kostenfrei gemacht.. Die Zeit verging.. Dann hatte ich mal ne Meldung Kühlmittel nachfüllen:

    pasted-from-clipboard.jpg

    Meine E-Mailanfrage dazu und wann der Wechsel nun erfolgt, wurde ignoriert :(

    Die Meldung im Display kam noch 2 weitere male und verschwand dann wieder.

    Vom Hyundai-AH geghostet trifft's so ziemlich.

    Überraschend mailte uns Ende Sep. das eingetaktete/automatische Reifentermindingens: "Ihr Räderwechsel ist dran, bitte melden sie sich für einen Termin!"

    Ich mailte zurück: "Der lange Anfahrtsweg macht nur Sinn, wenn auch endlich der kostenfrei versprochene Akkukühlflüssigkeitswechsel gemacht werden würde(inkl. E-Mailauszüge des Verkäufers)."

    Antwort der Servicedame vom "freundlichen" AH: "Machen wir gleich mit, dauert dann 4h am 30.10..

    Den Termin haben wir natürlich dankend bestätigt.

    Mein Ioniq FL wird nun 5,5 Jahre und hat jetzt 65.700 runter...

    Ergo: Garantie dennoch futsch oder?

    Rein rechtlich, ist dann "Scheckheftgepflegt" eine falsche Bewerbung des Autos gewesen? (weil sie den Akkukühlflüssigkeitswechsel schlicht nicht gemacht hatten):/


    PS: Mein Neffe (gebr. Model S-Fahrer ) hat schon 11 Jahre kein Akkukühlflüssigkeitswechsel vornehmen müssen, aber das ist eine andere Geschichte.. 8)

  • Hab ihr alle kein Garantie- und Serviceheft zu eurem Wagen bekommen?

    Da steht doch drin wann was gemacht werden muss, um die Garantiebedingungen des Herstellers zu erfüllen.


    Mittlerweile hat Hyundai das Kühlsystem beim Ioniq5 (ab 2025) geändert: es gibt nur noch einen Kühlkreislauf und das Kühlmittel muss nur noch alle 10 Jahre oder 100k km gewechselt werden (hab die genauen Regeln nicht im Kopf, da ich dieses Modell selbst nicht fahre)

  • Hab ihr alle kein Garantie- und Serviceheft zu eurem Wagen bekommen?

    Da steht doch drin wann was gemacht werden muss, um die Garantiebedingungen des Herstellers zu erfüllen.

    Natürlich haben wir ein Serviceheft bekommen, deswegen hat der T.E. ja vermutlich auch den Thread aufgemacht und ich habe genau deswegen geschrieben, dass die Garantie vorbei ist, wenn man die Inspektionen nicht einhällt.

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  • Hab ihr alle kein Garantie- und Serviceheft zu eurem Wagen bekommen?

    Da steht doch drin wann was gemacht werden muss, um die Garantiebedingungen des Herstellers zu erfüllen.


    Mittlerweile hat Hyundai das Kühlsystem beim Ioniq5 (ab 2025) geändert: es gibt nur noch einen Kühlkreislauf und das Kühlmittel muss nur noch alle 10 Jahre oder 100k km gewechselt werden (hab die genauen Regeln nicht im Kopf, da ich dieses Modell selbst nicht fahre)

    Ich fürchte ganz so einfach liegen die Dinge nicht. Das Serviceheft beschreibt nur die Bedinungen zum Zeitpunkt der Drucklegung, nicht aber den aktuellen Stand des Wartungsplans. Letzteren hat nur Hyundai und die Werkstätten machen daraus ihr Geschäftsmodell. Schon der Umstand, dass man weder über Rückrufe ausreichend noch über außerhalb der Zweijahresintervalle liegende, angeblich relevante Zusatzarbeiten informiert wird, zeigt das deutlich. Angaben werden willkürlich gemacht. Das Beispiel mit "Wechsel nach 60k oder 3 Jahren" is dabei ziemlich anschaulich. Der Wechsel wurde mit sehr großer Wahrscheinlichkeit bei praktisch keinem Fahrzeug nach 3 Jahren gemacht. weil es erst beim 4-Jahresservice auffällt ;-). Das würde aber bedeuten, das kaum einer Garantie hat. Wenn man sich aber vor Augen hält, dass sowohl der frühe, teure und ggf. umweltschädliche Wechsel noch die Formulierungen im Serviceheft bei einer gerichtlichen Klärung Bestand haben dürften, bleibt wohl nur nach gesundem Menschenverstand zu entscheiden und nicht, wie in meinem Fall, 1115€ für den 4-Jahres-Service bei nur 17k km und einem absolut nicht beanspruchten Kühlmittel (wir laden nur zuhause, nicht an Schnellladern) zu bezahlen und das dann auch noch alle 3 Jahre zu wiederholen. Alles andere wäre technisch, finanziell und sehr wahrscheinlich auch juristisch doch eher grober Unfug, oder?


    Noch ein Nachtrag, den ich eben im Wartungsplan der Betreibsanleitung (muss auch nicht aktuell sein) gelesen habe. Auch bei den Modelljahren 2021-2025 betrifft die Angabe zum Kühlmittwechsel "60k oder 3Jahre" NICHT das Standardkühlmittel sondern nur Kühlmittel "mit geringer Leitfähigkeit". Und ich fürchte diese Sachen sind der Grund, warum auch die Werkstatt nicht wirklich durchsteigt.