Beiträge von Hybride

    Ich habe jetzt daran gedacht mir die Garantie Urkunde im Service Heft anzuschauen.

    Der Händler hat dort als Erstauslieferung das Datum der Erstzulassung eingetragen. Ausgefüllt wurde es aber auf meinen Namen 3 Monate später da es eine Händler Zulassung war.

    Und ich habe es tatsächlich unterschrieben. 8o

    Bestenfalls ist Erstauslieferung gleich der Erstzulassung.

    Muss aber nicht. Ist aber auch egal, das Datum das auf der Garantieurkunde im Serviceheft eingetragen ist zählt denke ich als Garantiebeginn, es sei denn die Erstzulassung war früher.

    Die Inspektionen müssen für den Erhalt von dem Datum ausgehend durchgeführt worden sein (+2 Monate oder 2000 km)

    Ob der Wagen zugelassen wurde spielt wohl keine Rolle.

    Ich hab noch nicht daran gedacht in mein Serviceheft zu schauen, da meiner eine Händlerzulassung war erklärt es jedenfalls warum ich nichts unterschrieben habe.

    So wird es wohl sein. Alles andere ist nicht praxistauglich. Wenn ich ein Auto aus zweiter Hand kaufe kann doch keiner mehr nachvollziehen wann das gekauft wurde. Ist ja kein Toaster wo man den Kassenzettel zum Garantienachweis aufbewahrt.

    Wie auch immer, im konkreten Fall ist es egal, da das Kaufdatum wohl weiter zurück liegt als die Erstzulassung.

    Ob ich nun die Box anschließe oder das Handy macht ja keinen so großen Unterschied.

    Die Box schließt du nur einmal an, und das Handy verbindet sich per WLAN mit der Box.

    Es entfällt also jedes Mal das Handy per Kabel anzuschließen.