Moin,
die "Strafe" an sich schon, aber die zusätzlichen Kosten (u.a. Halterermittlung) nicht.
Diese Kosten dürfen sie laut einiger Urteile nicht einfach so umlegen.
WizoneDE: Eine elektronische Parkscheibe ist per StVZO einer "Papier-/Plaste- oderwasweissich Scheibe gleichgestellt und damit zugelassen. Wenn nun ein privater Fritze meint, so eine Scheibe nicht anerkennen zu wollen, dann muss er dies explizit DEUTLICH LESBAR in den AGBs, die an der Einfahrt und/oder sicht- und lesbar auf dem Platz aufgestellt werden müssen, kenntlich machen (genau das sagt der Mensch im Video
). Andernfalls werden diese AGBs nicht "Vertragsbestandteil". Dann kann er sich auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln, wenn er dafür Strafe kassieren will.
Er kann ja genauso gut fordern, dass Du erst eine Runde auf einem Bein um das Auto hüpfen musst, bevor Du parken darfst. Aber auch das muss laut und deutlich lesbar auf den AGB-Tafeln stehen..... 
Grüße
Torsten