Moin,
Veränderungen an lichttechnischen Einrichtungen sind strikt verboten und können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Durch den TÜV kommt man damit auf keinen Fall und wenn die Rennleitung schlechte Laune hat, dann gibt es eine Mängelkarte, die Geld und Aufwand (Wiedervorführung nach Beseitigung) kostet.....
Meine Meinung: So voll cool das auch aussieht, da man es selber ja eigentlich nicht zu Gesicht bekommt, wäre es mir das Risiko nicht wert.
Grüße
Torsten