Ich hab einen BEV in Aussicht. Übersehe ich irgendeinen Haken?

  • Beworben in der Anzeige mit EZ 05/2020.

    Tatsächlich zuvor auf's AH 06/19 zugelassen.. dann an privat verkauft. Ergo 11 Monate quasi Testwagenzeitraum für's AH.

    Ich denke, vor Gericht würdest du recht bekommen, weil die Aussage EZ 5/2020 falsch war.

    Die Aussage aus deinem Link spricht ja nur davon, dass das Auto als neu beworben werden darf, nicht, dass die wahre EZ unterschlagen werden darf.


    Ok, vor Gericht zu ziehen hat man dann auch keine Lust zu, aber ich würde das Autohaus definitiv zur Rede stellen und auch mal mit dem GF sprechen.


    Meine Tageszulassung wurde übrigens als Gebrauchtwagen verkauft, obwohl er 0 km hatte.

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  • Ärgerlich, aber die Ausgangslage ist doch anders, oder?

    Ich hab dich jetzt so verstanden, dass die dir den als neuwertig verkauft haben, obwohl er 11 Monate alt war. Oder?

    Du solltest dir nicht zuviele Sorgen machen. Es gibt ja nicht nur schwarze Schafe. Das wichtigste ist, dass du guckst, dass die Inspektionen pünktlich gemacht wurden (+2 Monate ODER + 2000km Tolleranz).

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