Alles anzeigenUnd weil Du schreibst, "nur 2.200 Euro"; dafür muss eine alte Frau lange stricken. Für die Konzerne/Versicherungen ist das nicht mal ein Taschengeld. Trotzdem setzen sie so eine Kanzlei, deren Honorar sicher weit darüber liegt, darauf an.
Aber so ist das leider mittlerweile....
Ich drücke Dir die Daumen, dass der Rest wirklich noch glatt geht.
Grüße
Torsten
Hi Torsten, ja das geht auf jeden Fall glatt... 100 %. .. es geht nur noch darum, ob die gegner. Seite jetzt auf mein kleines Zugeständnis eingeht , oder eben nicht.
Dann wird es nur noch mal für sie teurer - die Richterin meinte nur, der Fall ist sehr, sehr eindeutig... und teilte in der ersten Urteilsfindung mit , Sie könnte mich durchaus verstehen, wenn ich auf eine gütliche Einigung verzichten möchte. Aber aus psych. Gründen und aus Respekt den Richtern gegenüber möchte ich das nicht, denn die Richterin ist voll auf meiner Seite (so sah es auch meine Frau auf dem Besucherplatz)
In einer evtl. darauf folgenden Hauptverhandlung (sofern keine gütliche Vereinbarung zustande kommt), brauche ich dann auch nicht mehr anwesend sein, da der Fall eindeutig ist.
Egal.
Wichtig ist nur: Akzeptiert nicht einfach das, was euch die Versicherungen so mitteilen. Die Argumente sind tlw. hanebüchen und die Anwälte argumentieren ebenfalls absurd (jedenfalls in meinem Fall). Aber das ist ja auch ihr Job.
Hier wird versucht, mit Hilfe der Rechtsabteilungen der Konzerne und evtl. externen Anwälten psych. Druck auf den Geschädigten auszuüben, mit dem Ziel, dass dieser seine Forderung zurück zieht. Ich finde das von der Art und Weise her einfach unmöglich und das hat wiederum bei mir den sportlichen Ehrgeiz geweckt (Zitat meiner Frau) , diese Angelegenheit bis zum Ende auszuspielen.
Es darf aber nicht unerwähnt bleiben, dass ich in der Vergangenheit oftmals mit Juristen zusammen gearbeitet hatte.