Moin,
Zu 1. Zeig mal bitte den Ausschnitt der Garantiebedingungen, wo das steht, was Du hier behauptest.
2. Der Akku ist Bestandteil des E-Call-Systems und wird damit auch überwacht.
3. Ein nicht prophylaktisch getauschter Akku hat per se keinen Einfluss auf die Funktion des Notrufsystems, damit kann man den Nachweis der Funktionsfähigkeit auch ohne Tausch erbringen.
4. Der Akku wird für die Funktion nur benötigt, wenn bei einem Unfall die Stromversorgung durch die Fahrzeugbatterie nicht mehr gewährleistet ist. Das ist quasi der "Hosenträger" bei der Funktionalität.
Grüße
Torsten
PS: Wenn es wirklich so "streng" wäre, dann müsste die Werkstatt aber Akkus auf Halde liegen haben und nicht den Kunden erstmal wegschicken....
Ergänzung: "Reservebatterie alle 3 Jahre überprüfen und bei Bedarf ersetzen".
Steht bei KIA, sollte aber bei Hyundai nicht wirklich anders sein...............